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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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2. ORGANISATION DES BÄUERLICHEN BODENKREDITS.

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vierzehn bürgerliche Gutsbesitzer aus dem Alt-Heilsberger Kreiseden Antrag gestellt, den bisher ausgeschlossenen bäuerlichenGrundbesitz in die Landschaft aufzunehmen. Zur Begründungihres Antrages führten sie Folgendes aus:Solange der bepfand-briefte Boden wesentlich teurer sei als der vom Kredit aus-geschlossene, sei das Zusammenschlagen der Rustikalhöfe in Vor-werkswirtschaften unvermeidlich, und die Existenz des Bauern-standes unausgesetzt den Angriffen des großen Kapitals preis-gegeben, denen er mehr und mehr erliegen müsse. In ihremBerichte hierzu bemerkte die Generallandschaftsdirektion,daßgegen die angegebenen Motive des Antrags kaum etwas Erheb-liches einzuwenden sein dürfte. Bei der Beratung im Plenumfand der Antrag vielfache Unterstützung. Es wurde von ver-schiedenen Seiten darauf hingewiesen, daß der Bauernstand fastganz kreditlos sei. Auf eine von anderer Seite gemachte Ein-wendung, daß keine Veranlassung vorliege, dem Bauernstandeine von ihm nicht verlangte Wohltat aufzudrängen, wurde er-widert, daß sich schon wiederholt Bauern mit Darlehensgesuchenan die Landschaft gewandt hätten. Der Generallandtag beschloßdaraufhin, den Antrag in Anbetracht seiner Wichtigkeit denlandschaftlichen Kreistagen zur Begutachtung vorzulegen. ImLaufe der hierüber stattfindenden Besprechungen brachten dieGegner des Antrags einen Grund gegen die Aufnahme derBauern vor, der auch die prinzipiellen Anhänger dieser Maß-nahme stutzig machte. Man führte nämlich aus :Jede erheb-liche Vermehrung der Pfandbriefausgabe bewirke bereits einSinken des Pfandbriefkurses, um wie viel mehr aber müsse derKurs erst fallen, wenn zur Befriedigung der Kreditbedürfnissedes Bauernstandes gleich mehrere Millionen neuer Pfandbriefeausgegeben werden müßten. Die Folge werde sein, daß dieder Landschaft bereits angehörenden Gutsbesitzer den Land-schaftskredit überhaupt nicht mehr in Anspruch nehmen könnten.Dieses Argument gab den Ausschlag. Die Kreistage votiertenin ihrer Mehrheit gegen die Aufnahme des Rustikalbesitzes.

Inzwischen war ein neuer Vorschlag gemacht worden, wieder Kreditnot der Bauern abgeholfen werden könne, ohne daß

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Mauer, Landschaftl. Kreditwesen Preußens.