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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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114 III. LAND SCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

die Landschaft in ihrer bisherigen Verfassung dadurch berührtwerde. Ein Freiherr von Hoverbeck hatte nämlich vorgeschlagen,daß die Landschaft eine Hypothekenbank zur Beleihung desbäuerlichen Grundbesitzes errichten solle. Die Pfandbriefe dieserHypothekenbank sollten aber nicht in Zirkulation gesetzt werden.Die Bank sollte sie vielmehrin deposito behalten und dafürermächtigt werden, zinslose Noten in einem entsprechenden Be-trage auszugeben. Dieses Projekt fand großen Beifall. Sostanden die Dinge bei Eröffnung des Ostpreußischen General-landtages von 1847. Hier kam es zunächst wiederum zu leb-haften Debatten über die Frage der Notwendigkeit und Zweck-mäßigkeit der Organisation des bäuerlichen Realkredits. EinzelneRedner bestritten, daß der Bauernstand zu seiner Erhaltungeinen größeren Kredit als bisher benötige, man dürfe im Ge-genteil den Bauern das Schuldenmachen nicht erleichtern.Demgegenüber wurde geltend gemacht,daß erfahrungsgemäßgerade die Kreditlosigkeit den Bauernstand zugrunderichte.Sobald der Bauer in die Lage versetzt sei, an Miterben oderandere Gläubiger Kapitalien auszahlen zu müssen, sei er eut-wcder gezwungen, sein Gut im ganzen an einen größeren Guts-besitzer zu verkaufen oder es zu parzellieren; in beiden Fällensinke er in die Arbeiterklasse hinab. Es sei daher geboten,dem Bauernstände einen neuen Weg der Kapitalbeschaffung zuerschließen. Schon während der Debatte zeigte es sich, daßdie Majorität der Versammlung diese Anschauung teilte. DieAbstimmung ergab denn auch eine ansehnliche Mehrheit für dieErweiterung des landschaftlichen Verbandes, die auch für denFall erfolgen sollte, daß das Bankprojekt nicht zur Durchführunggelangen würde 1 ). Nicht nur sämtliche bürgerlichen Mitglieder,sondern auch 3 /s der adeligen stimmten am 9. Oktober 1847für die unbedingte Aufnahme der Bauern in die Landschaft 2 ).

) Der Beschluß des Generallandtags betreffs Errichtung einerlandschaftlichen Hypothekenbank wurde von der Regierung nicht ge-nehmigt.

2 ) Etwa zu der gleichen Zeit wurde die Gründung von Kredit-

instituten fürdie Ackerbesitzungen im Stande der Landgemeinden auf