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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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146 III. LANDSCHAFT!,. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

Kreisen beschränkten sich auf den größeren und mittleren Besitz.Mit Recht wurde daher auf der Agrarkonferenz im Jahre 1894darauf hingewiesen, daß es in Zukunft die Hauptaufgabe derLandschaften sein werde, auch dem Kleingrundbesitz ihrenKredit zuzuführen.

Ein Umschwung in der Entwicklung des landschaftlichenKreditwesens trat dann mit dem Jahre 1895 ein. Durch dasGesetz vom 80. Juni 1894 war den Landwirtschaftskammernausdrücklich die Mitwirkung bei der Organisation des ländlichenKredits übertragen worden. Hierin kam bereits die Absicht derStaatsregierung, den Ausbau des landwirtschaftlichen Kreditwesensin systematischer Weise zu fördern, zum Ausdruck. Es fandenferner im Jahre 1895 in allen Provinzen zwischen den Staats-behörden und den Interessenten Beratungen über die fernereAusgestaltung der ländlichen Realkreditverhältnisse statt 1 ). Vonallen Seiten wurde hierbei anerkannt, daß die Organisation desbäuerlichen Bodenkredits noch weiterer Verbesserungen fähigsei. Man einigte sich dahin, von der Errichtung neuer Insti-tute abzusehen und beschloß dahin zu wirken, daß die beste-henden Organisationen, vor allem die Landschaften, im Interessedes bäuerlichen Grundbesitzes noch weiter ausgebaut werdensollten 2 )'.

Bei sämtlichen landschaftlichen Kreditinstituten wurdendaraufhin Beratungen darüber eingeleitet, in welcher Weise eineerhöhte Nutzbarmacliung des Landschaftskredits für die bäuerlichenGrundbesitzer zu erreichen sei. Das Resultat dieser sehr ein-gehenden Verhandlungen trat in den zahlreichen organisato-rischen Veränderungen, die in den folgenden Jahren bei sämt-lichen Landschaften vorgenommen wurden, in Erscheinung.

Zunächst erfolgte überall eine Erweiterung des landschaft-lichen Wirkungskreises. Es wurde dabei als Grundprinzip ange-nommen, daß alle selbständigen Ackernahrungen beleihungs-

') Meitzen-Großmann VI. S.392 ff.

2 ) Denkschrift über die-zur Förderung der Landwirtschaft in denletzten Jahren ergriffenen Maßnahmen. Berlin 1896.