148 III. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
im Jahre 1900 statt, nachdem 1896 die beleihbare Quote desTaxwerts von 1/2 auf 8/5 heraufgesetzt worden war. Wiesehr sich bei diesem Institute die Kreditbemessung noch bis indie letzten Jahre hinein erhöht hat, ergibt sicli aus der Tat-sache, daß die Beleihungen von 1894 bis 1899 durchschnittlichdem 86,2 fachen und von 1900—1904 dem 42,2 fachen Grund-steuerreinertrag entsprachen.
Außer durch organisatorische Veränderungen haben dieLandschaften noch weiterhin durch Verwaltungsanordnungenund beleihungstechnische Maßnahmen für die Ausbreitung desLandschaftskredits in den bäuerlichen Kreisen gewirkt. EineSchilderung dessen, was jede der Landschaften nach dieserRichtung hin geleistet hat, würde zu weit führen. Es seiendeshalb hier nur einige Beispiele hervorgehoben.
Bis zum Ende der 70 er Jahre des vorigen Jahrhundertshat die Ostpreußische Landschaft, wie bereits ausgeführt wurde,wesentliche Erfolge in den bäuerlichen Kreisen nicht zu ver-zeichnen gehabt. Bereits während der 80 er Jahre trat hierininfolge einer 1879 vorgenommenen Umgestaltung des Taxwesenseine Wendung zum Besseren ein. Im Jahre 1888 waren etwa5500 Grundstücke in einer Größe von weniger als 100 ha be-lieben, was zwar gegen 1879 einen beträchtlichen Fortschrittbedeutet, aber doch recht wenig erscheint, wenn man in Be-tracht zieht, daß die Zahl der beleihungsfähigen Grundstückeauf ungefähr 60 000 geschätzt wurde. In richtiger Erkenntnisdieser Sachlage hat die Ostpreußische Landschaft seit 1888 un-unterbrochen an der Ausdehnung ihrer Tätigkeit innerhalb desbäuerlichen Grundbesitzes gearbeitet 1 ):
Besondere Berücksichtigung fanden die kleineren Güterzuerst auf dem Generallandtage von 1892. Zur Verminderungder Taxkosten wurde beschlossen, „für Grundstücke bis zu 50 hadie von den Landmessern örtlich auszuführende Feldvergleichungfortfallen zu lassen und die zuständigen Landschaftsräte damit