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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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3. DAS KREDITSYSTEM IM DIENSTE DES BÄUERLICHEN GRUNDBESITZES . 149

zu betrauen, die Veränderungen in den Kulturarten der Grund-steuer-Veranlagung gleichzeitig bei der Bonitierung festzustellenund ins Vermessungsregister einzutragen. Auch wurde fürsolche Taxen statt der bisherigen Taxkarte eine durch denKatasterkontrolleur von der Grundsteuerkarte auf Pausleinwandgefertigte Handzeichnung für genügend erachtet. Von diesenErleichterungen wurde mehr als die Hälfte aller Taxen berührtund die Beschaffung der Taxunterlagen um 5065 °/o verbilligt.

In der Zeit von 189599 wurden alljährlich am Anfängejeder Taxperiode die Darlehensbedingungen der Landschaft durchdie Kreisblätter bekannt gemacht, worauf seitens der Landräteausdrücklich hingewiesen wurde. Mehrere Landräte, Landschafts-räte und sonstige größere Besitzer haben gleichzeitig auch durchpersönliches Eingreifen, Belehrung über die Vorteile der land-schaftlichen Beleihung, sowie sonstige Unterstützung die land-schaftliche Kreditgewährung gehoben. Ferner wurden seit 1897Landschaftsbeamte in die Kreisstädte und andere günstig ge-legene Ortschaften entsandt, um denjenigen Besitzern, die einLandschaftsdarlehen aufzunehmen beabsichtigten, über alle hierbeiin Betracht kommenden Fragen kostenfrei Auskunft zu erteilenund die zur Beschaffung der Taxunterlagen an die verschie-denen Stellen zu richtenden schriftlichen Anträge aufzusetzen.Die Zahl der von 18971905 abgehaltenen Auskunftstermine,sowie der Umfang der hierbei entwickelten Tätigkeit ergibt

sich aus der folgenden

Übersicht:

Jahr

Zahl der Aus-

Zahl der Aus-

kunftstermine

kunftssuchenden.

1897

21

556

1898

33

450

1899

16

187

1900

7

S3

1902

6

172

1903

6

239

1904

9

278

1905

5

79

103

2044