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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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ERGEBNISSE: II. DIE PREUSSISCHE BODENKREDITPOLITIK.

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Linie zurück. Die Krediterlangung wurde den Rittergutsbe-sitzern erschwert, den Bauern nahezu unmöglich gemacht. Fastalle Maßnahmen, die der Staat damals auf dem Gebiete desländlichen Bodenkredits ergriff, waren repressiver Natur. Manstand eben völlig im Banne der Vorstellung, daß Krediterleichte-rungen die Verschuldung befördern. Daß diese bis zu einer ge-wissen Grenze unschädlich und in Hinblick auf die veränderteTechnik des landwirtschaftlichen Betriebes unvermeidlich war,ist den leitenden Staatsmännern nicht zum Bewußtsein ge-kommen. Man glaubte konservative Politik zu treiben undübersah, daß die Kreditversagung den Kreditbedürftigen nichtauf seinem Besitze erhält, sondern ihn davon vertreibt.

Die repressive Bodenkreditpolitik, die bis in die 40 er Jahrehinein aufrechterhalten wurde, hat eine hohe Verschuldungdes ländlichen Grundbesitzes nicht zu verhindern vermocht, sievielmehr in falsche Bahnen gelenkt. Ihr allein ist es zuzu-schreiben, daß das landschaftliche Kreditsystem von seinem aufdie Verdrängung des Individualkredits gerichteten Ziele in derMitte des vorigen Jahrhunderts weiter entfernt war, als beidessen Beginn.

IV. DIE SOZIALPOLITISCHE BODENKREDITPOLITIK.

Den ersten Stoß erhielt die repressive Bodenkreditpolitik,als die Regierung sich im Jahre 1843 genötigt sah, die Ver-schuldungsbeschränkung von 1811 aufzuheben. Mit dieser Maß-regel wurde jedoch noch nicht viel erreicht, denn von derFreiheit des Kreditverkehrs bis zu seiner Organisation ist nochein weiter Schritt.

Mit der Umgestaltung des Staatswesens zu Ende der 40 erJahre griff dann ein neues System der Bodenkreditpolitik Platz.Es war seinem Kerne nach sozialpolitischer Natur. Die staat-liche Fürsorge wandte sich nunmehr vor allem dem Bauern-stände zu. Er sollte jetzt die so langersehnten Krediteinrich-tungen erhalten. Auf diesem Gebiete sollte eine völlige Gleich-stellung zwischen Großgrundbesitz und Bauernstand ein treten.Deshalb legte die Regierung Wert darauf, daß die bäuerliche

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