KREDITSYSTEM UND ENTSCHULDUNG DES LÄNDLICHEN GRUNDBESITZES. 173
Schuldners aus der mit Weihnachten 1848 abschließenden Sam-melperiode zu solcher Verwendung nicht verbraucht, oder da-durch nicht erschöpft ist, soll der Schuldner befugt sein, dieAusantwortung des Bestandes zu fordern, welche alsdann je nachdem Ermessen der Ausführungsbehörde, in Pfandbriefen oder inbarem Gelde geleistet werden wird.“
Die Gutsbesitzer haben von dem ihnen durch diesen Be-schluß eingeräumten Verfügungsrecht über ihr Amortisations-guthaben in umfangreichstem Maße Gebrauch gemacht, sodaßder Amortisationsfonds, der sich Ende 1848 auf mehr als1,3 Mill. Tlr. belief, am Johannistermine 1849 nur noch einenBestand von 191000 Tlrn. aufzuweisen hatte.
Dieser Vorgang zeigt klar, daß die Amortisation in Schle-sien nicht Entschuldungszwecken gedient, sondern die Schaffungeiner außerordentlichen Reserve für die Schuldner bezweckt hat,was bei den Verhandlungen ja auch klar ausgesprochen wurde.Hierauf hinzuweisen erscheint deshalb geboten, weil neuerdingsdie Meinung Platz gegriffen hat, daß die Zwangsamortisationvon Anfang an als eine Entschuldungsmaßregel gedacht gewesensei ’)• Für die fünf alten Landschaften trifft dies jedenfalls nichtzu. Bei ihnen hat vielmehr die Regierung die Bildung vonAmortisationsfonds in erster Linie deshalb gewünscht, um denPfandbriefen eine erhöhte Sicherheit zu geben * 2 ). Hierzu lageine dringende Veranlassung vor, weil gleichzeitig mit der Kon-vertierung das Kündigungsrecht der Pfandbriefinhaber aufge-hoben wurde. Aus diesem Gesichtspunkt erscheint es auch ver-ständlich, daß die Regierung zu der in Ostpreußen, Westpreußen und Pommern beschlossenen Aufhebung der Amortisations-beiträge zugunsten von Zahlungen an die „eigentümlichen Fonds“ihre Zustimmung gab. Hätte die Amortisation den Zweck ge-habt, die Schuldentlastung des Grundbesitzes zu fördern, so wärejene Maßregel nicht zu rechtfertigen gewesen; so aber, da sie
*) Vgl. Verhdl. d. Kgl. preuß. Landes-Ükonomie-Kollegiums im Fe-bruar 1906. (Eröffnungsrede des Landwirtschaftsministers von Podbielski.)
2 ) Auf die Bedeutung der Amortisation in dieser Beziehung hatbereits Hermes hingewiesen. (Handw. d. Staatsw. Artikel: Landschaften.)