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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
Entstehung
Seite
21
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Einleitung.

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punkte betrachtet, sind die Erkenntnisse entweder ra.tional oder historisch, sie mögen an sich cntstan«den seyn, wie sie wollen. Es kann also objectivetwas ein Vernunfterkcnntniß seyn, was subjectivdoch nur historisch ist.

Bey einigen rationalen Erkenntnissen ist es schäd-lich, sie bloß historisch zu wissen, bey andern hingegenist dieses gleichgültig. So weiß z. B. der Schiffer dieRegeln der Schiffahrt historisch aus seinen Tabellen;und das jst für ihn genug. Wenn aber der Rechts-gelehrte die Rcchtsgelehrsamkeit bloß historisch weiß:so ist er zum achten Richter und noch mehr zum Gesetz,geber völlig verdorben.

Aus dem angegebenen Unterschiede zwischen ob«jectiv und subjectiv rationalen Erkenntnissen er-hellt nun auch, daß man Philosophie in gewissem Be-tracht lernen könne, ohne philosophieren zu können.Der also eigentlich Philosoph werden will, muß sichüben, von seiner Vernunft einen freyen und keinen bloßnachahmenden, und, so zu sagen, mechanischen Ge«brauch zu machen.

Wir haben die Vnttunfterkenntnisse für Erkennt«nisse aus Principien erklärt; und hierausfolgt: daßsie » priori seyn müssen. Es giebt aber zwey Artenvon Erkenntnissen, die. beyde » priori sind, dennöch »ber

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