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Einleitung.
den ein Erkenntniß auf unsre Sittlichkeit hat, ist v r ag»Matisch und von der größten Wichtigkeit.
Der Horizont betrifft also die Beurtheilung undBestimmung dessen, was der Mensch wissen kann, was«r wissen darf, und was er wissen soll.
Was nun insbesondre den theoretisch oder logischbestimmten Horizont betrifft — und von diesem kann hierMein die Rede seyn — so können wir denselben ent-weder aus dem objectiven oder aus dem subjecti«ven Gesichtspunkte betrachten.
In Ansehung derObjccte ist der Horizont ent«weder historisch oder rational. Der erstere ist vielweiter als der andre, ja er ist unermeßlich groß, dennunsre historische Erkenntniß hat keine Gränzen. Derrationale Horizont dagegen läßt sich fixircn, es läßtsich z. B. bestimmen, auf welche Art von Objecten dasinathematische Erkenntniß nicht ausgedehnt werdenkönne. So auch in Absicht auf das philosophischeWernunfterkenntniß, wie weit hier die Vernunfts xriori ohne alle Erfahrung wohl gehen könne? .
In Beziehung aufs Subject ist der Horizontentweder der allgemeine und absolute, oder einbesondrer und bedingter (Privat-Horizont).
Unter dem absoluten und allgemeinen Horizont istdie Congruenz der Gränzen der menschlichen Erkenntnisse
mit