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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
Entstehung
Seite
82
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Einleitung.

einen Schein der Wahrheit geirrt habe, der vielleichtauch einen Scharfsinnigern hatte täuschen können, weiles hierbey auf subjective Gründe ankommt.

Ein Irrthum, wo der Schein auch dem gemeinenVerstände (lenlu-z communis) offenbar ist, heißt eineAbgeschmacktheit oder Ungereimtheit. DerVorwurf der Absurdität ist immer ein personlicher Ta-del, den man vermeiden muß, insbesondre bey Wider-legung der Irrthümer.

Denn demjenigen, welcher eine Ungereimtheit be-hauptet, ist selbst doch der Schein, der dieser offenba-ren Falschheit zum Grunde liegt, nicht offenbar. Manmuß ihm diesen Schein erst offenbar m a ch e n. Be«harrt er auch alsdann noch dabey, so ist er freylichabgeschmackt; aber dann ist auch weiter nichts mehrmit ihm anzufangen. Er hat sich dadurch aller wei-tern Zurechtweisung und Widerlegung eben so unfähigals unwürdig gemacht. Denn man kann eigentlichKeinem beweisen, daß er ungereimt sey; hierbei)wäre alles Vernünfteln vergeblich. Wenn man dieUngereimtheit beweist; so redet man nicht mehr mitdem Irrenden, sondern mit dem Vernünftigen. Aberda ist die Aufdeckung der Ungereimtheit (äeäucuo »äsdluräum) nicht nöthig.

Einen abgeschmackten Irrthum kann manauch einen solchen nennen, dem nichts, auch nichteinmal der Schein zur Entschuldigung dient; so

wie

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