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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
Entstehung
Seite
104
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Einleitung.

nannte historische Glaube kann daher eigentlich auchNicht Glaube genannt und als solcher dem Wissen cnt-

^ gegen

ten in ihrem eigenen Urtheil. Sie kann kein Objectlogisch erwerben, sondern sich nur allein widersetzen, wasfie im Gebrauch dieser Idee, die ihr practisch angehört,hindert.

Dieser Glaube ist die Nothwendigkeit, die objectiveRealität eines Begriffs (vom höchsten Gut) d. i. dieMöglichkeit seines Gegenstandes, als » priori nothwen-digen Objects der Willkühr anzunehmen. Wenn wirbloß auf Handlungen sehen: so haben wir diesen Glau-ben nicht nöthig. Wollen wir aber durch Handlungenuns zum Besitz des dadurch möglichen Zwecks erweitern:so müssen wir annehmen, daß dieser durchaus möglichsey.Ich kann also nur sagen: Ich sehe mich durchmeinen Zweck nach Gesetzen der Freyheit genöthiget, einhöchstes Gut in der Welt als möglich anzunehmen, aberich kannke inen Andern durch Gründe nö-thigen, (der Glaube ist frey.)/ Der Vernunftglaube kann also nie aufs theoretischeErkenntniß gehen; denn da ist das objectiv unzureichende'' Fürwahrhalten blos Meynun g. Er ist blos eine Vor-aussetzung der Vernunft in subjectiver, aber absolutnoth-ivendiger practischer Absicht. Die Gesinnung nach mo-ralischen Gesetzen führt auf ein Object der durch reineVernunft bestimmbaren Willkühr. Das Annehmen der' Thunlichkeit dieses Objects und also auch der Wirklichkeitder Ursache dazu ist ein moralischer Glaube oder einfreches und in moralischer Absicht der Vollendung seinerZwecke nothwendiges'Fürwahrhalten..

?ick8 ist eigentlich Treue im pseto oder subjectivcSZutrauen zu einander, daß einer dem Andern sein Ver-sprechen halten werde Treue und Glauben.Das erste, wenn das paclum gemacht D; das zweyte,wenn man eS schließen soll.>

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