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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
Entstehung
Seite
107
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Einleitung.

und lebendiger wird auch sein Glaube seyn an aNes das-jenige, was er aus dem moralischen Interesse in prak-tisch nothwendiger Absicht anzunehmen und vorauszu-setzen sich genöthiget fühlt.

z) Wissen. Das Fürwahrhalten auSeinem Erkenntnißgrunde, der sowohl objectiv als sub-. jcctiv zureichend ist, oder die Gewißheit ist entwedercmpirisch oder rational, je nachdem sie entwederauf Erfahrung die eigene sowohl als die fremdemitgetheilte, oder auf Vernunft sich gründet.Diese Unterscheidung bezieht sich also auf die bey-den Quellen, woraus unser gesammtes Erkenntniß ge-schöpft wird: dieErfahrung und die Vernunft.

Die rationale Gewißheit ist hinwiederum entwedermathematische oder philosophische Gewißheit. Jene istintuitiv, diese discursiv.

Die mathematische Gewißheit heißt auch Evi-denz, weil ein intuitives Erkenntniß klärer isi als ei»discursives. Obgleich also beydes, das mathemati-sche und das philosophische Vernunfterkenntniß an sichgleich gewiß ist: so ist doch die Art der Gewißheit inbeyden verschieden.»

Die empirische Gewißheit ist eine ursprüngliche(orizinarie «mxirica), so fern ich von etwas aus eige-ner Erfahrung, und eine abgeleitete (äerivsüvsemxüic»), sofern ich durch fremde Erfahrung wovon

gewiß