Einleitung.
und lebendiger wird auch sein Glaube seyn an aNes das-jenige, was er aus dem moralischen Interesse in prak-tisch nothwendiger Absicht anzunehmen und vorauszu-setzen sich genöthiget fühlt.
z) Wissen. — Das Fürwahrhalten auSeinem Erkenntnißgrunde, der sowohl objectiv als sub-. jcctiv zureichend ist, oder die Gewißheit ist entwedercmpirisch oder rational, je nachdem sie entwederauf Erfahrung — die eigene sowohl als die fremdemitgetheilte, — oder auf Vernunft sich gründet.Diese Unterscheidung bezieht sich also auf die bey-den Quellen, woraus unser gesammtes Erkenntniß ge-schöpft wird: dieErfahrung und die Vernunft.
Die rationale Gewißheit ist hinwiederum entwedermathematische oder philosophische Gewißheit. Jene istintuitiv, diese discursiv.
Die mathematische Gewißheit heißt auch Evi-denz, weil ein intuitives Erkenntniß klärer isi als ei»discursives. Obgleich also beydes, das mathemati-sche und das philosophische Vernunfterkenntniß an sichgleich gewiß ist: so ist doch die Art der Gewißheit inbeyden verschieden. —»
Die empirische Gewißheit ist eine ursprüngliche(orizinarie «mxirica), so fern ich von etwas aus eige-ner Erfahrung, und eine abgeleitete (äerivsüvsemxüic»), sofern ich durch fremde Erfahrung wovon
gewiß