ioz Einleitung.
gewiß werde. Diese letztere pflegt auch die histori«sch e Gewißheit genannt zn werden.
Die rationale Gewißheit unterscheidet sich von derempirischen durch das Bewußtseyn der Nothwen-digkeit, das mit ihr verbunden ist; — sie ist alsoeine apv dikti sche, die empirische dagegen nur eineassertorische Gewißheit. — Rational gewiß istman von dein, was man auch ohne alle ErfahrungÄ priori würde eingesehen haben. Unsre Erkenntnissekönnen daher Gegenstande der Erfahrung betreffen unddie Gewißheit davon kann doch empirisch und rationalzugleich seyn, so fern wir nemlich einen empirisch gewis-sen Satz aus Principien s xriori erkennen.
Rationale Gewißheit können wir nicht von Allemhaben; aber da, wo wir sie haben können, müssen wirsie der empirischen vorziehen.
Alle Gewißheit ist entweder eine unvermittelteoder eine vermittelte, d. h. sie bedarf entwedereines Beweises, oder ist keines Beweises fähig und be-dürftig. Wenn auch noch so Vieles in unsermErkenntnisse nur mittelbar, d. h. nur durch einen Be-weis gewiß ist: so muß es doch auch etwas In de-inen strables oder unmittelbar Gewisses ge-den und unser gesammtes Erkenntniß muß von unmit-telbar g e w i sse n Sätzen ausgehen.
Die Beweise, auf denen alle vermittelte oder mit-telbare Gewißheit eines Erkenntnisses beruht, sind ent-
we-