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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
Entstehung
Seite
114
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Einleitung.

Ein vorläufiges Urtheil ist ein solches, wodurch ich mirvorstelle, daß zwar mehr Grunde-für die Wahrheiteiner Sache, als wider dieselbe da sind, daß aberdiese Gründe noch nicht zureichen zu einem bestim-menden oder d efiniti v en Urtheile, dadurch ich ge-radezu für die Wahrheit entscheide. Das vorläufigeUrtheilen ist also ein nut Bewußtseyn bloß problema-tisches Urtheilen.

Die Zurückhaltung des Urtheils kann in zwiefa-cher Absicht geschehen; entweder, um die Gründedes bestimmenden Urtheils aufzusuchen; oder umniemals zu urtheilen. Im erstem Falle heißt dieAufschiebung des Urtheils eine critifche (sn5pentioiuäicii inäsAkwr!i>), im letzten! eine skeptische (lu5.xenlio juäicii lcepNLs). Denn der Skeptiker thut aufalles'Urtheilen Verzicht, der wahre Philosoph dagegensusvcndirt blos sein Urtheil, wofern er noch nicht ge-nugsame Gründe hat, etwas für wahr zu halten.

Sein Urtheil nach Maximen zu suspendiren,dazu wird ciue geübte Urthcilskraft erfordert, die sichnur bey zunehmendem Alter findet. Ueberhaupt ist dieZurückhaltung unsers Beyfalls eine sehr schwere Sache,theils weil unser Verstand so begierig ist durch.Urthei-len sich zu erweitern und mit Kenntnissen zu bereichern,theils weil unser Hang immer auf gewisse Sachenmehr gerichtet ist, als auf andre. Wer aberseinen Beyfall oft hat zurücknehmen müssen und dadurch

klug