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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
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221
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I. Von der Definition.

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' ration, die eine deutliche Vorstellung gemachterBegriffe ist.

Da es nicht immer möglich ist, die Analysis voll-ständig zu machen; und da überhaupt eine Zcrgliede-rung, ehe sie vollständig wird, erst unvollständig seynMuß: so ist auch eine unvollständige Exposition alsTheil einer Definition, eine wahre und brauchbareDarstellung eines Begriffs. , Die Definition bleibthier immer nur die Idee einer logischen Vollkommen-heit, die wir zu erlangen suchen müssen,z. Die Beschreibung kaim nur bey empirisch gegebenenBegriffen statt finden. Sie hat keine bestimmten Re.Zeln und enthält nur die Materialien zur Definition.

§. 106.

Nominal, und Real. Definitionen.

Unter bloßen Namen-Erklärungen oder No-min al-Defi nitionen sind diejenigen zu verstehen,welche die Bedeutung enthalten, die man willkürlicheinem gewissen Namen hat geben wollen, und die da»her nur das logische Wesen ihres Gegenstandes be-zeichnen, oder blos zu Unterscheidung desselben von an-dern Objecten dienen. Sach-Erklärungen odeeReal-Definitionen hingegen sind solche, die zur Er-kenntniß deö Objects, seinen innern Bestimmungennach, zureichen, indem sie die Möglichkeit des Ge-genstandes aus innern Merkmalen darlegen.

Anmetk.