Beilage 
(22.1.1822) 19 [Beilage]
 
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bey den Staats, Realitäten-Verkäufen bestehenden Normen öffentlich entweder imGanzen von 24 Tag^. 150 Qr. Rüchen, oder theilweise verkauft. Kaufslustigewerden daher eiügeladen, an dem festgesctzlenTag Früh 9 Uhr im Wirthshaus? zu Har,gertswies-n, als ocm zum Verkaufe gewählten Lokale, sich elnznfinden, und ihre An»gebore zu Prorvkcll zu geben. Zugleich wird bemerkt, daß der ton. Forsiwart Scherrzu Bruggec angewiesen ist, den Kaufslustigen genannte Kameral» Waldparzelle ge,nau anzuzeigen. Friedberg, den 15. Jan. 1822. Königliches Nent- und Forstamrzu Friedbe^g. Direnberger, Rentbeamt er. We yma r, Oberfö rster.

(Auffvderung.) Alle diejenigen, welche während der Amttrung des verstorbenenkdnigl. Landrichters Pisot in Jngolstadt zu den Kuratel- oder Judizial, Massen deskönigj. Landgerichts Jngolstadt Gelder erlegt haben, und auf die in der Depositen-kaffa des erwähnten Landgerichts vorhandenen Gelder noch rechtliche Ansprüchemachen zu können glauben, werden hiemit aufgefoderr, ihre Federungen bey der vonSeite des unterzeichneten Gerichtshofes zur Reinstellnng des Devosiroriums des kdn.Landgerichts Jngolstadt abgeordnet werdenden Kommission, welche das GeschäfteMontags den n. Febr. 1822 in Jngolstadt beginnen, und dann ohne Unrerbrnch fort,'setzen wird, binnen längstens 6 Wochen geltend zu machen, und zugleich die Depvsi,tionsscheine, oder andere Behelfe mitzubringen, worauf sie ihre Foderungen gründen.Amberg , den 4. Jan. 1822. Kdnigl. Appellationsgericht deS Regenkreises.

v. Weber, kdn. Präsid ent. Sedlmay r, Sekretär.

( Verpachtung.) Von kommenden Georgi an, nämlich vom 24. April 1822 an-fangend, werden nachstehende Oetonomie-Güter auf mehrere Jahre mit einanderverpachtet, als: ^. Das Hofgebäude Gumppeuberg, i/4tel Stunde von PöttmeS entfernt, mit ss. einer bedeutenden Schäferey, KK. 24 i/4tel Morgen Gärten, cc.58 Morgen zwey - und einmahdigen Wiesen, und ää. 142 ?/8tel Morgen Aecker, dannv. Das Hofgebäude Sedelbrun, 1/2 «stunde vonPöttmes entlegen, mit es. einerebenfalls bedeutenden Schäferey, 55. z r/4tel Morgen Gärten, ^Z. 135 Morgen zwey-und imähdige Wiesen, dir. m Morgen Aecker. Zusammen 474 z/8tel Morgen. Pacht-liebhaber können demnach von nun an über das Weitere hier bey der freyherrlich vonGumppenbergischen hohen Vormundschaft sich Aufklärung stündlich, und sohln bey Zei,ten erholen. Pdttmes, den 15. Dez. 1821. Das freyherrlich v. GumppenbergischeParrimvnial gericht I.Klasse Pottm es.__ Scherte!, Patrimvnialrichter.

(Bekanntmachung.) Heinrich Engelbert Counet, Sekretär Ihrer königlichenHoheit der verwittweten Frau Herzogin» Amalia vonPfalzzweybrücken, und in solcherEigenschaft alsSekretär schon seit mehr als 18 Jahr dahier angestellt gewesen, ist un«herm 27. Aug. vor. Jahres in einem Alter von 71 Jahren, ledigen Standes, und ohneHinterlassung einer letztwilligen Disposition verstorben, während auch unter desselbennachgelassenen Schriften sich über seine verwandtschaftliche Verhältnisse nicht dermindeste Aufschluß vorfand, und man dießfalls nur so viel in Erfahrung brachte, daßer aus Trier gebürtig sey; von daher aber die amtliche Nachricht einlief, daß nochEnkeln einer Schwester desselben in Saarburg sich befinden sollen, und auf seine Erb-schaft Anspruch zu machen im Begriffe stehen, ohne sich jedoch bisher selbst dabier an-gemeldet, oder des Näheren ausgewiesen zu haben. Es werden daher alle diejenigen,welche auf den in Baarschaft, Pratiosen, und andern Effekten an Geld - und Schä.tzungswerth die Summe von 3344 fl. 10 kr. betragenden Nachlaß desselben, ErbschaftS-vder sonstige Ansprüche zu machen gedenken, hiemit unter der Bemerkung, daß außerden bereits bestrittenen Knr- und Letchenkdstendießorts keine Passivschulden des Ver,storbenen angemeldet, oder bekannt sind, aufgefoderr, sich innerhalb z Monaten,von gegenwärtiger Bekanntmachung an, um so mehr bey Nnrerzeichnerem Am»te zu melden, und die nöthigen Nachweise beyzubringen, als nach Verlauf jenesTermines, um das vom Sekretär Counet in der hiesigen Residenz bewohnt geweseneLokale zu räumen, und einen großen Theil der Effekten vor alleufallsiger durch zu lan-ges Verspertseyn zu befürchtender Verderbensgefahr zusichern, man ohne weitere mitder öffentlichen Versteigerung fürschrelten, und hinsichtlich des Nachlasses überhauptSaö Weitere rechtlich verfügen würde, inzwischen aber gleich bey der Reseration und