Unzureichende Schlagfertigkeit
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dessen Erfahrung sich inzwischen in höheren Stellungen, wie der des kom-mandierenden Generals des III. Armeekorps, wesentlich vermehrt hatte, zugrößerer Anstrengung gemahnt. Die Sorge um die Ordnung der wirt-schaftlichen Lage des Staates hatte beim König alle entgegenstehenden Be-denken überwogen und das Heer ging der neuen politisch bewegten Zeit,die herankam, noch mit der alten, nur unwesentlich und nicht einmal glück-lich veränderten Wehrverfassung entgegen.
Nur in der Einführung des Perkussionsgewehres anstatt der alten Stein-schloßflinte, erfuhr das Heer im Jahre 1839 eine wesentliche Verbesserung,nachdem die anfänglichen Bedenken, ob das Aufsetzen der Zündhütchen beistarkem Frost gelingen werde, durch viele Versuche beseitigt worden waren.Der Gebrauch der Waffe wurde dadurch vom Wetter unabhängig.
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Österreichs Heer beruhte noch nicht auf der allgemeinen Wehrpflicht.Die Ausnahmen zumal für alle Gebildeten waren sehr zahlreich, der Los-kauf gestattet. Die in der Stunde der Not durch Erzherzog Karl ge-schaffene Organisation der Landwehr war völlig verkümmert. Das Haupt-gewicht ward auf einen guten Zustand und ein vorteilhaftes Äußere desFriedensstandes gelegt, der auch in der Tat stets ein stattliches Aussehenbewahrt hatte und in hohem Rufe stand. Acht Jahre dauerte der Dienstin der Linie und zwei in der Reserve. Diese Wehrverfassung gab derArmee ihr Gepräge. Sie bildete das Bindemittel für das vielsprachigeVölkergemisch des Reiches und hat ihre Aufgabe gut gelöst. In den vielengeschichtlichen Wechselfällen, denen Österreich unterlag, bildete sie das Rück-grat des Staatskörpers. Ihr eigentlicher Schöpfer war Wallenstein ge-wesen, und ein guter Geist waltete auch nach seinem Tode über demHeere; denn nicht Nationalität, nicht Konfession, sondern soldatische Anlageund Verdienst entschieden über die Beförderung, so groß auch die Rolleimmerhin war, welche die hohe Geburtsaristokratie spielte, die erst späterzu überwuchern begann.
Allein es war im wesentlichen doch eine Armee alten Stils geblieben,geschaffen für Kabinettskriege, die nicht das Aufgebot der gesamten Volks-kraft erforderten, und für straffe Aufrechterhaltung der kaiserlichen Machtund Autorität. Nach großen Verlusten fehlte der Ersatz durch ältere aus-gebildete Jahrgänge.
Die wirkliche Dienstzeit bei der Fahne verringerte sich aus Sparsam-keitsrücksichten bei der Infanterie auf 1^—3 Jahre, bei der Artillerie unddem Genie auf 4—6; bei der Kavallerie war sie länger. Aber der Geist