Die neuen Reglement?
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Ich ermächtige das Kriegsministerium, etwa notwendig werdende Ände-rungen, soweit sie nicht grundsätzlicher Art sind, eintreten zu lassen."
Eine vortreffliche Bearbeitung der „Felddienstordnung" vom 23. Mai1887 leitete die allgemeine Ausbildung endgültig in die neuen, den Er-rungenschaften der Zeit entsprechenden Bahnen hinüber.
Auch die zweite große Aufgabe wurde bald ihrer Lösung entgegengeführt.Das Jahr 1890 brachte wichtige Änderungen: Eine starke Vermehrungder Artillerie und die Aufstellung weiterer Armeekorpsverbände aus vor-handenen überschießenden Truppen. Zu den 14 schon im Kriege bestehen-den Korps war mit der Einverleibung Elsaß-Lothringens ein 15. ge-treten, mit der Zeit aber so stark angewachsen, daß es in einem einzigenVerbände zu ungelenk wurde. Es erfolgte daher eine Abtrennung des16. Korps und gleichzeitig die Neubildung eines 17. im Osten des Reiches.Der wichtigere Schritt durch Einführung der zweijährigen Dienstzeit beiden Fußtruppen, zu denen auch die Feldartillerie gerechnet wurde, be-dürfte einiger Jahre der Vorbereitung. Er erfolgte mit dem Gesetz vom3. August 1893.
Gewiß besaß die alte dreijährige Dienstzeit, in der Kaiser Wilhelm I. noch immer die solideste Grundlage für die gute Verfassung seiner Truppenerblickt hatte, große Vorteile. Es wurde dadurch insbesondere die Heran-bildung des Lehrpersonals in der Armee erleichtert. Sie bestand indessenlängst nicht mehr im vollen Umfange. Sparsamkeitsrücksichten hatten ausihr einen Torso von zweifelhaftem Werte gemacht. Immer mehr Leutedes 3. Dienstjahrganges waren entlassen worden, um Platz für eine größereEinstellung der stets wachsenden Rekrutenmassen zu schaffen. Kaum dieHälfte des 3. Jahrganges blieb noch wirklich bei der Fahne, und dieseZurückgehaltenen sahen sich, bis auf die wenigen, die Berufssoldaten werdenwollten, als gemaßregelt an. Sie bildeten seither kein wünschenswertesElement in der Truppe, das oft einen wenig günstigen Einfluß auf denjung eintretenden Soldaten ausübte. Kaiser Wilhelm II. entschloß sichdaher, trotz aller Bedenken, die dreijährige Dienstzeit fallen zu lassen.Eine bedeutende Vermehrung der Kaders war damit verbunden. Esentstanden die 173 Halbbataillone der schon bestehenden Jnfanterie-regimenter. 60 Batterien und noch andere Neubildungen kamen hinzu.So konnte die vergrößerte Rekrutenzahl untergebracht werden, von derbisher ein bedeutender Teil nicht eingestellt worden war. Die letztenJahre hatten einen Überschuß unbedingt kriegsbrauchbarer Mannschaftenvon je 43—44000 Mann gebracht. Mehr und mehr hatte man sichalso vom Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht entfernt. Nunmehr wuchs