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eingetreten ist, hebt sich die spezifische Eigenartigkeit des Geldesinnerhalb des Gesamtkreises der wirtschaftlichea Güter anschaulicherhervor. Jedenfalls sind wir in der Lago, allen weiteren Erwägungenüber Einzelnes noch eine allgemeine Feststellung vorausgehen zulassen.
Eigenartiges Wesen in der wirtschaftlichen Nutzwirkung derGeldstücke wird sich zumal auch auf dem Wege wahrnehmenlassen, dass wir allgemein verbreiteter und wichtiger Einteilungengedenken, welche alle wirtschaftlichen Güter umgreifen und nebeneinander charakterisieren sollen, um dann nachzusehen, wohin dasGeld gestellt wird oder zu stellen ist. Bieten sich doch auch ganzeGruppen von Unterscheidungen wirtschaftlicher Güter dar, sobaldman sich nur die regelrecht findbaren Einteilungsprinzipien ver-gegenwärtigt. Wenn man erwägt, dass es sich handelt: um dieBefriedigung eines menschlichen Bedürfnisses durch einen nicht freiund überschüssig dargebotenen äußeren Gegenstand — so müssenUnterscheidungen fruchtbar werden können, welche sich zunächstanschlicßen: a) an die Verschiedenheit der wirtschaftlichen Be-dürfnisse der Menschen, b) an die Verschiedenheiten in denEigenschaften der wirtschaftlichen Güter, c) an die Verschieden-heit in der Art und Weise, wie die Befriedigung sich vollzieht,und d) an Verschiedenheiten in den Bemühungen, welche für dieErlangung der Güter eingesetzt weiden.
Es wird nun die allgemeinste Einteilung der wirtschaftlichenGüter, welche a) die Verschiedenheit der wirtschaftlichen Bedürfnisseder Menschen in Betracht nimmt, dahin festgestellt, dass die wirt-schaftlichen Güter teils Genussmittel teils Produktionsmittelseien. Wohin sind aber die Geldstücke zu stellen, deren „Tausch-mitteldienst“ für eine solche Erwägung vorgewiesen zu werdenpflegt? Ein Objekt für Genusskonsumtion sind sie offenbar nicht.\\ enn sie also nur den Produktionsmitteln zugeschieden werdenkönnen, so wird sofort darzulegen sein, inwiefern das Geld zwarnicht in derselben aber doch in analoger Weise wie andere Güterfür die Produktion verwendet wird. In dem Lehrbuche Roschers(Grundlagen der Nationalökonomie § 42) werden abgesehen von den„unkörperlicheu Kapitalien“ namentlich folgende Güterklassen als