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unterhalb eines dritten allgemeineren Begriffes koordiniert behandeltwerden können — ohne Bindung durch einen dritten Begriff nebenund mit einander als Kapital in Betracht genommen und bezeichnetworden. Es muss sich daher immer wieder als vergeblich heraus-stellcn, wenn man beide als unmittelbar einheitlich verbindbare, indieser Verbindung ganz aufgehende Teilmomente angesehen wissenwill. Andererseits muss die logisch unanstößige Ausscheidung deseinen der beiden disparaten Gegenstände aus der „Lehre vom Ka-pital“ zu einer Halbierung des bisherigen Gebietes der letzterenführen, ohne dass damit auch zu entscheiden wäre, welcher derbeiden Teile das für das „Kapital“ zu beanspruchende Gebiet dar-stellt. —
Gleich bei den Physiokraten (vgl. oben S. 27 und 28) stelltesich der Gedanke an das Kapital als an Güter, die ein Wirtschafterüberschüssig besitzt, zu einem Vorrat für sich angesammelthat (supcrflu accumule), neben die Vorstellung von dem Kapital alszur Produktion verwendbaren Gütern (avances). Für AdamSmith ist geradeaus verbunden in dem Kapitalbegriff: der ange-häufte Vorrat, den man besitzt, und die besondere Verwendung des-selben zur Produktion. Von einer großen Zahl von National-ökonomen wird diese Verbindung festgehalten, so auch noch vonKau wie von Roscher (Kapital = zur Produktion — aufge-sparte Produkte). Andere haben dagegen nur eines dieser beidenElemente erfasst. Unter ihnen erklärt dann auf der einen Seitez. B. M’Culloch, die Art der Verwendung sei gar nicht inBetracht zu ziehen, das Wesentliche sei allein, dass man einenVorrat von Gütern hat. Auf der anderen Seite, z. B. von Mill,wird nichts von dem Moment des Vorratsbesitzes und Alles von derVerwendungsweise abhängig gemacht, Kapital soll das Produktions-mittel sein.
Die gegenwärtige Bestreitung dieser Positionen und auch dieBerechtigung zu gegenseitiger Bestreitung wird unseres Erachtensnicht aufhören, so lange man nicht das disparate Wesen der beidenBestandteile erkennt, dann aber doch auch jedem von beiden ge-recht wird. So dürfen die Erörterungen über die Nutzwirkungender sachlichen Produktionsmittel (Grundstücke und Kapitalgüter)