müssen, so wäre es nur ein untergeordneter Wortstreit, ob inan vor-ziehen soll einzuteilen:
Die. Produktionsmittel Das Kapital (=*=. Produktionsmittel)
in . oder i«~
a) Grundstücke, b) Kapital, . a) Grundstücke, b) andere Kapitale.
Tradition und Übergewicht des Gemeinsamen oder des Unterschied-lichen würden den Ausschlag zu geben haben. Jene Frage musstedagegen zu einer Hauptsache werden, nachdem Hermann das ent-scheidende Merkmal für „das Kapital“ in Etw'as gefunden hatte,was den Grundstücken mit „Produkten“ in derselben Weiseeignen soll (dauernde Grundlage einer Nutzung zu sein, die Tausch-wert hat). Dann dürfen Grundstücke als solche eben nicht als einezu besondernde Gattung von Kapitalien erscheinen.,. Zu demselbenErgebnis, wenn auch auf anderem Wege,, mussten die vielen neue-ren Schriftsteller kommen, welche der Meinung sind, dass überhauptalles Belangreiche, w r as von den Grundstücken als Produktionsmittelnausgesagt werden könne, ebensowohl für andere Produktionsmittelzutreffe, wie denn z. B. Grundstücke als die Maschinen,cles Roh-produzenten in einfache Parallele mit den Maschinen der Indu-striellen gebracht worden sind.
Die Wahrnehmung und Abschätzung von Unterschieden, welchezwischen Grundstücken und anderen realen Produktionsmitteln vor-handen sind, ist jedoch für manchen Neueren durch ein den mo-dernen Kämpfen auf dem Gebiete der „sozialen Frage“ entstam-mendes Motiv getrübt und behindert worden. Die bezüglichen Aus-führungen Frederic Bastiat’s, die bezüglichen Erklärungen, mitdenen Max Wirth seine „Grundzüge der Nationalökonomie“ 1856einführte u. s. w., bekunden, wie sehr das Bemühen, die Grund-rente gegen sozialistische Angriffe sicher zu stellen, sich dadurchgefördert hielt, dass die Grundstücke als im Wesentlichen mit denProdukten gleichartige Produktionsmittel anerkannt würden (Grund-rente = Kapitalzins). Daneben hat es einen im Ganzen nur gerin-gen Eindruck gemacht, dass etwa Rau (Volkswirtschaftslehre § 50)einzelne Unterschiede besonders zusammenstellte, oder Roscher(Grundlagen § 42 n. 1) im Allgemeinen erklärte, die Grundstückeseien in ihren vornehmsten wirtschaftlichen Verhältnissen von den