(loch immer wieder jede Produktion selbst nur ein Mittel ist zuschließlicher Herstellung von Konsumtionsgegenständen für mensch-liche Lebensbedürfnisse.
Eben dieses letztere Verhältnis könnte dann auch die Basisdafür abgeben, dass Produktionsmittel und Genussmittel mit ein-ander dem Gütervorrat zugehörig wären, für welchen die Bezeich-nung „Kapital“ beansprucht wird. Es wäre ein beiden Güterartengemeinsames „kapitalistisches“ Merkmal, dass diese in der Gegen-wart vorhandenen Güter einem in zukünftiger Zeit auftretenden oderin die Zukunft hinein andauernden Ge- und Verbrauchsbedarf zudienen bestimmt sind. Dem „Kapital“ in diesem Sinne, also inder Bedeutung des für eine Wirtschaft vorhandenen Bestandes von(Konsumtions -, Erwerbs-, Produktions-) Gütern, welcher zur Befrie-digung des zukünftigen, beziehungsweise auch noch zukünftigen Be-darfes verwendbar ist, würde die andere Gesamtheit derjenigenGüter gegenüberstehen, welche dem Bedarf der Gegenwart dienen,und durch die Befriedigung dieses Bedarfes „verzehrt“ werden, inihr „aufgehen“.
Eine sehr bemerkenswerte Einräumung in dieser Richtung findetsich übrigens sogar bei Hermann in der zweiten Auflage derStaatswirtschaftlichen Untersuchungen (München 1870, S. 22G—229).Man liest dort u. A. insbesondere: „7. Rechnet man die sofortdem unmittelbaren Verbrauch gewidmeten Vorräte nicht zum Ka-pitale, so muss man doch als Nutzkapital anerkennen, was ohne so-fortige Bestimmung oder Bezeichnung seiner Verwendung lediglichaus Vorsorge gegen unvorhergesehene Bedürfnisse oder Not oderauch um sich die Freiheit der Verfügung zu sichern aufbewahrtwird. Ein solcher Vorrat wenn auch verbrauchbarer Dinge ist keinVerbrauchsvorrat, er ist auch kein totes Kapital, sondern er gewährtdie Beruhigung, gegen Mangel, Gefahren und mögliche ungünstigeZukunft gesichert zu sein und parate Mittel zur Verwendung beigünstigen Gelegenheiten zu besitzen — — —. 8. Außer diesem
Sicherungsfond muss auch die für den Einkauf der laufenden Be-dürfnisse in einem Privathaushalt fortwährend erforderliche Baar-summe, im Haushalt der Finanzanstalten im weitesten Sinne auchdie ganze Summe der Baarschaft, welche zur Bestreitung aller Aus-