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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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langen, mit dem einer anderen, welche Unternehmungskapital fürHerstellung einer Produktivgenossenschaft geliehen haben wollen.

Werfen wir nunmehr noch einen Rückblick auf die Erörterungenüber die Nutzungen, so gewahren wir leicht die große Ausdehnungund Zahl der Übertragungen von Nutzungen in dem wirtschaftlichenVerkehr. Für das Recht ist insbesondere fassbar Maß und Art derBefugnisse, welche an dem Träger der Nutzung eingeräumt werden,und der Verpflichtungen, welche der Empfänger der Nutzung über-nimmt. Sobald man sich vorgeführt hat, dass der wirtschaftlicheKernpunkt in diesem Verkehr die Übertragung der Nutzungist, welche von den gleichzeitigen Einräumungen an deranver-trauten Sache, oder über die Arbeitsweise einer Person nur be-gleitet ist, wird man weniger leicht übersehen, wie Vieles im Übri-gen diese Übertragungen mit den anderweitigen gemeinsam haben.So können auch die Übertragungen der Nutzungen entgeltliche oderunentgeltliche sein. Man kann ein Haus schenken, aber auch nurdas zeitweilige Wohnen in demselben; einzinsloses Darlehn istthatsächlich Schenkung der Nutzung desselben. In dem altrömischenRechte beziehen sich die unterschiedlichen Bezeichnungen von Mu-tuum und Fönus, von Commodatum und Locatio auf einen Gegen-satz dieser Art. Für den Pachtschillingverkauft Einer die jährigeNutzung des Ackers, wie ein Anderer für denKaufschilling denAcker verkauft. Wer aber einmal sich damit einverstanden erklärt,dass dieMiete auchKauf sei, der konnte dann auch eine Vor-schrift wieKauf bricht Miete nicht ohne besondere und weitereGründe als berechtigt hinnehmen. Es bleibt, auch wenn man dieformellen Gründe (im Hinblick auf Konsensualverträge) als das Ent-scheidende erkennen muss, immerhin erwähnenswert, dass der alteGajus (L. 2 Dig. XIX, 2) die Erklärung abgegeben hat:Pachtund Miete ist dem Kauf-Verkauf ganz nahestehend (proxima) unddenselben Rechtsregeln unterstellt. Wie ein Kauf zustande kommt,indem ein Preis (pretium) stipuliert wird, so Pacht und Miete indemZins oder Lohn (merces) vereinbart ist. Ja manchmal wird es ganzzweifelhaft ob ein Vorgang Kauf oder Pacht und Miete ist.

Die Entwicklung, Verbreitung und Einzelngestaltung derNutzungs-übertragungen bildet einen an sozialen und politischen Folgen reichen