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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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betreff derLehre vom Gelde gegeben, die im Verlaufe unsererDarlegung sich bemerkbar machen werden.

Es ist schon im Allgemeinen vorgewiesen worden, dass als Geldeinzelne wirtschaftliche Güter zur Verwendung kommen, welchewegen des von ihnen befriedigten Gebrauchsbedürfnisses und wegenbesonderer, bei ihrem Gebrauche erwährten, Eigenschaften in hervor-ragendem Maße dazu veranlagt sind, als Mittel, Werkzeug, Instru-ment zur Befriedigung bestimmter Bedürfnisse des Gemeinschafts-und Verkehrs-Lebens der Menschen zu dienen, d. h. jeneFunktio-nen zu übernehmen, ohne deren Eintreten die Hemmnisse undÜbelstände desnaturalwirtschaftlichen Verkehres nicht zu besei-tigen sind. Wir hatten deshalb zwischen dem Gebrauch des bezüg-lichen Geldgutes in der schon vorausgegangenen und verbliebenenVerwendung für Konsumtion oder Produktion, also in unserer Zeitder Edelmetallstücke in der Verwendung für Zierrat, Schmuck, Gerätu. s. w. und dem Gebrauch desselben für Geldfunktioneu zuunterscheiden, wie solche in der instrumentalen Verwendung alsallgemeines Wertmaß, allgemeines Tauschmittel und Zahlungsmittelersichtlich und wirksam werden.

Indem wir uns nunmehr der besonderten Betrachtung diesereinzelnen Funktionen des Geldgutes zuzuwenden haben, wollen wirzunächst die Verwendung des Geldes alsallgemeines Wert-maß ins Auge fassen.

Es ist eine naturgesetzliche Notwendigkeit, dass man zur Mes-sung d. h. zur Feststellung des quantitativen Verhältnisses in irgendeinem quantitativ bestimmbaren Objekte nur einen solchen Gegen-stand als Mess-Werkzeug, als Mess-Mittel verwenden kann, welcherselbst Dasjenige was gemessen werden soll in einem speziellenQuantum besitzt; es wird dann das in betreff des zu messendenObjektes unbekannte Quantum durch Verwendung des bekanntenQuantums in dem artgleichen Messwerkzeug ermittelt. Eine Längen-erstreckung lässt sich nur durch ein Mess-Mittel bestimmen, welchesselbst Länge hat, für sich ein besonderes bekanntes Längen-Quantumdarstellt, wie ein Zoll, ein Fuß, ein Schritt, eine Elle, ein Meterstabu. s. w'.; eine Flächenausdehnung nur durch eine Fläche wie die einesQuadrat-Zolles, eines Quadrat-Fußes, eines Quadrat-Meters u.s. w. u.s.w.

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