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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Es kann wohl sein, dass die wörtliche Form irgend einer Aussagebezüglich eines Größenverhältnisses in Widerspruch mit jenem Satzesteht; immer aber wird eine kurze Überlegung genügen, um dengleichen nirgends fehlenden Sachverhalt hervorzustcllen. Mögen wirräumliche Entfernungen im Wortlaute nach einer Zeitlänge, z. B.nachStunden,(Marsch-)Tageu, umgekehrt die Stunden-Zeitnach dem Raume, den der Uhrzeiger durchläuft, oder die Süßedes Weinmostes mittelst einer Gewichts-Bestimmung angeben, soist doch eil'ektiv nichts Anderes gemessen worden, als im erstenFall eine Längenerstreckung durch ein Längenmaß von Schritten(deren 50 und so viele während einer Stunde oder eines Tagesnach einander zu zählen waren), im .zweiten eine Zeitdauer durcheine Zeitliingo (von Minuten und Stunden, während deren Verlaufder Uhrzeiger sich von einem Strich des Zifferblattes zum anderenbewegt), und im dritten ein Maß der Schwere durch ein Gewicht(für ein Quantum zuckerhaltigen Saftes). Es steht deshalb ebensounumstößlich fest, dass wenn und soweit überhaupt das besondereQuantum wirtschaftlichen Wertes, welches die unterschiedlichenkonkreten Güter umschließen, geschätzt und bemessen werden kannund soll, dies nur mittelst eines Gegenstandes möglich ist, der selbstwirtschaftlichen Wert hat, selbst ein wirtschaftliches Gut ist.

So einfach und selbstverständlich dies klingt, so wichtig ist esdoch. Ein großer Teil der Misverständnisse, Irrungen und Tlior-heiten in der Lehre und Praxis des Geldwesens hat darin seinenGrund, dass man unberücksichtigt ließ: der Wert eines Gutes könnenur durch einen anderen Gegenstand von Wert geschätzt und ge-messen werden. Mag sich also sonst herausstellen, was da will,Geld in dem Sinne, dass durch es wirtschaftlicher Wert zur Vor-stellung gebracht, abgeschätzt und bemessen werden soll, kannnur ein Wertgegenstand, 1 ) nur eine Sache mit eigenem wirt-

') Also nicht eine bloße Anweisung auf ein bestimmtes Güterquantum vergl. unten Abschnitt 7 und nicht ein bloßes Symbol, Zeichen fürein Wertquantum, als welches so vielen Schriftstellern in älterer Zeit das Gelderschienen ist vgl. Roscher, Grundlagen der Nationalökonomie § 116 n. 6.Das hervorragende Ansehen eines Forschers wie Th. Mommsen und die Vor-trefflichkeit gerade auch seines Werkes:Geschichte des römischen Münzwesens,