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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Staatsgewalt zu den hier fraglichen Aufgaben eine der wichtig-sten Kulturerrungenschaften der neuesten Zeit zu konstatieren.

Indem wir uns zunächst jener Thätigkeit der Staatsgewalt zu-wenden, in Folge deren das Geld in der Form vonMünzen,vongeprägten Geldstücken, die ihm zufallenden Dienste verrichtenkann, haben wir neben der staatlichen Darbietung der geprägtenStücke selbst die mit ihr verbundene Handhabung einesMünz-fußes undMünzsystemes gesondert zu betrachten.

Wir haben schon im ersten Abschnitt bemerkt, die Einführungeines Geldes bringe u. A. auch den Vorteil, dass dann auf der einenSeite stets dieselbe eine Art von Messungen fiir die zum Tauschdargebotenen Güter in Anwendung komme. Bei Einführung desMetallgeldes ist diese eine Art von Messungen die Wage und dasGewicht. Es ist bekannt, welche Bedürfnisse und welche Vorteilein Frage stehen, denen z. B. in betreif der Messung der Schweredurch die allseitige, dauernde Anwendung eines und desselbenGewichtssystemes, wie etwa des Grammes und seiner dezimalenDivision und Multiplikation, Rechnung getragen werden soll. Nunwird freilich das Metallgeld seinerseits gewogen, und man könntemeinen, alles hier Fragliche sei durch die Feststellung des Gewichts-systemes erledigt. Allein für den Gebrauch des Geldes zur Wert-messung handelt es sich ja nicht darum, dass durch Geldstücke,mit ihrem nach dem Gewichtsystem abgegrenzten Maß der Schwere,das Maß der Schwere anderer wirtschaftlicher Güter festgestelltwerde. Vielmehr soll ja mit dem Quantum von Tauschwert, dasfür Geldstücke, welche selbstverständlich ein irdendwelches Gewichthaben müssen, anerkannt ist, eben auch der Tauschwert der übrigenwirtschaftlichen Güter gemessen werden. Also ist auch Auswahlund Gebrauch eines Grundgewichtes u. s. w. für das Wägen derSchwere der Körper, und Auswahl und Gebrauch eines Grund-gewichtes u. s. w. für das Metallgeld zur Wertbemessungein durchaus zu unterscheidender Vorgang. Man kann ja allerdingsauch dasselbe Gewicht, welches die Basis für die Gewichtsmes-sungen bildet z. B. ein Pfund, oder ein Gramm, zum Geldgrund-gewicht wählen, und ebenso sich dann auch an die üblicheStückelung der Gewichte halten. Dies ist indessen nicht minder,

Knies, Das Geld. II. Aufl. 13