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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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wie jede andersartige Wahl, jedenfalls für sich gesondert in Betrachtzu nehmen.

Unter allen Umständen aber ist es nun die Handhabung einesMünzfußes, die Anwendung eines bestimmten Geld-Grundgewichtesmit Feststellung des Verhältnisses zwischen dem Feingehalt (Korn)und dem durch die Legierung vergrößerten Rauhgewicht (Schrot) inden zu prägenden Münzen, und sodann einer bestimmten', an dieRechnungseinheit angschlossenen Art der Stückelung', welche dieVorteile eines Messungssystomes für die Wertmessung durch Geld-quantitäton erreichen lässt. Die immer wiederholt, an unzähligenStellen, von unzähligen Menschen auch mit recht geringen geistigenKräften vorzunehmenden Wertschätzungen werden dadurch ebensoerleichtert wie gesichert, dass Alle genötigt werden, dann aber auchdarauf eingowöhnt sind, jede vorkommende Schätzung auf dasselbeWertquantum des einen Geldgrundgewichtes hin und in derselbenArt der Teilung und Vervielfältigung des Grundmaßes vorzunehmen.Somit ist auch durch die Ausdehnung desselben Miinzsystemes über eingroßes Land, wie das neue deutsche Reich, ein nationales Bildungs-element in die Seele der Volksangehörigen gekommen an Stelle einesfrüher partikularistischen und noch früher localpatriotischen. Es istbemerkenswert, dass kein Wertverhältnis für irgend eine einzelneMünze so zweifellos offiziell sicher gestellt ist, wie dasjenige, welchesauf ihrer Stückelungsbeziehung gründet.

Man wird wohl nicht leicht darauf verfallen, den korrektenGebrauch gleicher Maße und Gewichte in einem Lande anderswoherzu erwarten und zu beauspruchen, als von einem allgemeingültigenstaatlichen Gebot. Die Handhabung eines (irgendwelchen) Münzfußesund Miinzsystemes bildet eine Parallele mit selbstredender Folgerung.

Die isolierte Bedeutung des Wert-Messungssystemes lässt sicheinmal an den nur für Rechnung und Wertvergleichung gebrauchtenRechnungsmünzen (griech. Talent, röm. republ. Sesterz u. s. w.)einigermaßen auch an demReclniungsgelde) (Hamburger MarkBanko u. s. w.) beobachten. Sodann mittelst der Schwierigkeit, mit

') Über Rechnungsmünzen und Rechnungsgeld vergl. Goldschmidt Handels-recht. S.' 1177 fl.