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welcher der Verkehr an Stellen zu kämpfen hat, wo sich verschie-dene Münzsysteme berühren. Da ist z. B. ein Silberthaler, ein Silber-gulden, ein Silberfrank eine disparate Rechnungseinheit. Gewinntman dann auch allerseits die Gleichung z. B. 4 Thaler = 7 Gulden= 15 Franken, so bleibt doch in Folge der verschiedenen Stücke-lung (ä 30 Silbergr., ä 60 Kreuzer, ä 100 Centimes), der Bau desanderseitigen Preis-Maßstabes fremd, wie der Bau eines ausländischenGewichtssystemes, nachdem w r ir irgend eine „Reduktion“ einer un-serer Gewichtsbestimmungen auf eine in dem ausländischen Gewichteausgedrückte erkundet haben. Dieses Verkehrshemmnis würde des-halb auch nicht dadurch zu beseitigen sein, dass drei bezüglicheStaaten zugleich eine Münze im Werte von 4 Thalern, 7 Gulden,15 Franken prägen lassen.
Es begreift sich leicht, weshalb man anfänglich, insbesonderebei der Einführung des Gebrauches der nützlichen Metalle alsGeld, die Maßeinheit aus dem System der Gewichte, etwa ein Pfund,das Geldgrundgewicht bilden ließ, wie wir dies so vielen Münz-namen noch heute entnehmen können. Geschichtlich ist dann jeneÜbereinstimmung nicht sowohl durch Veränderung der Gewichts-systeme bei gleichbleibendem Münzfuß, als durch Veränderung desMünzfußes bei gleichbleibendem Gewichtssysteme, sowie durch Einfüh-rung anderer „Währungen“ beseitigt worden. Die Beziehung zwischeneinem Pfunde und dem Kupfergelde ließ sich nicht auf das Silber-geld, die Beziehung zu diesem nicht auf das Goldgeld übertragen;was für die „vollhaltige“ Münze einer früheren Zeit eine wichtigereale Bedeutung gehabt hatte, wurde zu einem bloßen Wortklangin der Maske des Rauhgewichtes einer immer mehr verschlechtertenMünze u. s. w. Für uns hat die Erinnerung an jene historischeThatsache eine gewisse Bedeutung, insofern auch wieder in jüngsterZeit ein „einfaches“ Verhältnis zwischen dem Gewichtssysteme einesLandes und dem Gewichte seiner Hauptmünze als Erfordernis„rationeller“ Münzpolitik geltend gemacht worden ist. Dem wider-spricht freilich auch eine bekannte Erfahrung aus der neuesten Zeit.Es hat sich ergeben, dass die (frühere) vermeintlich sehr „rationell“konstituierte deutsche „Krone“ (ä 10 Gramm Gold) im Verkehr zu garkeiner Geltung gelangen konnte, insbesondere nicht neben dem recht
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