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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
Seite
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verkauft und der Haudelsumlauf erhalten werden, mahnt andie schon oben berührte Irrung. DerName Livre, Thaler u. s. w.leistet als ein bloßes besonderes Wort auch vor demWegfallendes Metalles nicht die Spur eines Geldesdienstes. Wirzählen undverkaufen mit Livre, Schilling u. s. w., weil diese besonderen zweiSilben die eingewohnte Bezeichnung eines Quantums wirklichenGeldes sind. Und diese Eingewöhnung der Wertvorstellung wardnicht etwa dadurch begründet, dass es ein bezügliches QuantumMetalles überhaupt irgendwo gab: das Metallstück musste vielmehrals ein für die es gebrauchenden wohlbekanntes Tauschgut im Ver-kehrgang und gäbe gewesen sein. Die Abschätzung an sich istein Gedankenvorgang, aber derselbe ist nicht möglich, ohne dass diethatsächliche Nutzwirkung konkreter Gegenstände in der Erfahrungwahrgenommen ist. Eine wirklich neuartige Aufschrift, wie 10 Sasaoder 100 Hoho würde für Jedermann ein unlösbares Rätsel bleiben;man würde erklären müssen, dass sie gleichbedeutend mit der Be-zeichnung für einen realen Wertgegenstand, wie 10 Gramme Gold,100 Lot Silber u. dergl. sein solle. Selbstverständlich kann mandagegen die nötige Wertvorstellung als Grundlage für Vergleichungund Anrechnung auch durch eine Aufschrift hervorrufen, wie einOchse, 1 Morgen Land, 1 Klafter Holz u. dergl. Wir wollen in-dessen keinen Raum für den Nachweis verschwenden, weshalb inunseren Verhältnissen und für den uns vorliegenden Kreis von Er-fahrungen nur die Aufschrift: 1 Pfund u. s. w. Silber oder Goldauch s. v.Thaler,Dollar u. s. w. diejenige sein wird, vonwelcher die geldschaffende Staatsgewalt Gebrauch zu machen suchenwürde.

Für die Beurteilung eines wertlosen Gegenstandes mit solcherAufschrift ist jede Auseinandersetzung über Unterschiede zwischenGebrauchswert und Tauschwert überflüssig. Wir müssen vielmehrvor Allem gerade fragen: Kann denn eine Staatsgewalt, und wäresie die gewaltsamste und hartnäckigste, einem Gegenstand, der alssolcher für das Wirtschaftsleben der Menschen keinen Tausch-wert hat, mittelst einer Vorschrift Tausch wert schaffen? Kannsie den Tauschwert eines Gutes durch eine Willenserklärung ver-doppeln? Kann sie einem Lot Blech den Tauschwert von einem