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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
Seite
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auch schon vor dem Gebrauch des Geldes Wertmessung und Tauschim naturalwirtschaftlichen Verkehr vorhanden ist und dieselben her-nach nur so viel besser und leichter sich vollziehen. Ganz dasselbegilt, nun aber, wie schon kurz erwähnt worden ist, auch in betreffdes Zahlungsmittels! Es ist leider nur niemals ein besonderesWort in Brauch gekommen, welches dem Sinne nach eine Natural-Xahlung der Geld-Zahlung so gegem'iberstcllen würde, wie diesdurch das Wort: (naturaler) Tausch, permutatio, gegenüber dem(geldwirtschaftlichen) Kauf-Verkauf, emtio-venditio, geschieht!

Die Funktion des Geldes als des Zahlungsmittels wird für eineGüterübertragung wirksam. Würden alle Übertragungen wirtschaft-licher Güter Tausch- (beziehungsweise Kauf-Verkauf-) Akte, Hin-gabe des einen wirtschaftlichen Gutes zu dem Zwecke, ein andereswirtschaftliches Gut dafür zu erlangen, sein, so könnte der dabei(neben der Wertmessung) auftretende Gebrauch des Geldes immernur auf die Tauschmittelfunktion zurückgeführt werden. Es giebtnun aber lange Reihen von Güterübertragungen, die obwohl sieGeldgebrauch erhejscheiu durchaus keine Tausch-Akte sind, so dassfür einen Tauschmitteldienst gar kein Raum und Anlass vorhandenist. Ist aber einmal an dem Gebrauch des Geldes in derartigenFällen die Besonderheit des Zahlungsmittels außer Zweifel gestellt,so wird die Wirksamkeit dieser Funktion auch da, wo sie in Ver-bindung mit dem Tauschmitteldienst auftritt, leichter erkannt wer-den. Wir wollen uns deshalb jenen Vorgängen zunächst zuwenden.

In denselben einfachsten Anfangszuständen, in denen der ersteTauschverkehr sich zu begründen sucht, sind auch schon die An-lässe zu Vorkommnissen gegeben, nach denen Anspruch und Ge-währung eines Ersatzes, einer Entschädigung für einen anwirtschaftlichen Gütern eingetretenen und in solchen bemessenenVerlust in Frage stehen. Vermögenseinbußen der einen Personeninfolge von Handlungen anderer Personen sind allen bösenWillen bei Seite gelassen durch Überlieferung entsprechenderW ertgegenstände an die Geschädigtenwieder gut zu machen.Also wird statt des in Verlust gekommenen Haustieres, Jagdgerätes,Ackerwerkzeugs u. s. w. ein anderes Exemplar zu geben sein, wobeider Mangel erheblicher Unterschiede in dem Wert verschiedener