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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Exemplare derselben Gattung das Ersatzgeschäft erleichtert. Schwie-riger ist deshalb schon der doch auch eventuell erforderliche Er-satz eines Gutes durch Güter von einer anderen Art.

Ikid aber kommt auch Entschädigung für Injurien und Ver-letzungen an den Mishandelten in Übung. Muss anfänglich derim civilen Streit Unterliegende sich noch ein Verfahren gefallenlassen, wie es durch eine vorgekommene Rechtsverletzung hervor-gerufen zu werden pflegt, so greift hernach vielmehr im Strafrechtneben der Einführung von Bußen (mulctac) an Stelle desTalionen-Systemes die Zubilligung von Vermögensteilen des VerbrecherszurEntschädigung" 4 als Form der Genugtuung (satisfactio) für denVerletzten Platz.

Den Vorkommnissen dieser Art, welche dem nachbarlichenLeben der Menschen entspringen, stellen sich sodann ebenso frühund unvermeidlich Vorgänge in dem Familienleben zur Seite.DieAusstattung eines Sohnes oder Bruders für eine neu zu be-gründende Heimstätte, dieMitgift für die Tochter oder Schwester,aber auch wohl die Befriedigung von Ansprüchen auf Teile einerErbschaft machen eine Hingabe wirtschaftlicher Güter von denEinen an Andere erforderlich, die mit einem Tausch-Akt nichts ge-mein hat. Auch dem aus solchen Anlässen erwachsenen Bedürfniswird in frühesten Zeitennaturalwirtschaftlich, also durch Abtre-tung einer Wohnstätte, Übergabe von Grundstücken, Heerdenvieh,Geräte u. s. w. Befriedigung verschafft.

Eine dritte Hauptkategorie erstellen Güterübertragungen, welchesich infolge anerkannter, wirksamer Machtverhältuisse voll-ziehen. Zwar wird wohl anfänglich die staatliche (wie auch diekirchliche) Machtgewalt durch Überweisung von Grundbesitz zueigener Verwaltung und Verwertungdotiert. Aber auch dannhaben sich überall bald jene (durchcausa publica hervorgerufenen)Leistungen undLieferungen von mannigfaltiger Art und mitwachsender Größe eingestellt, welche, weil sie andauernd sich zuwiederholen hatten, in der Schilderung derNaturalwirtschaft einesMittelalters eine hervorragende Stelle einzunehmen pflegen. Dasshier den Leistungen und Lieferungen der Verpflichteten ein irgend-welcher willkommener oder notwendigerDienst von Seite des Be-

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