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A gegeü ihn seinerseits einem J) gegenüber wiederholt u. s. w.,so kann jener von A dem B auf C ausgestellte Schein ebensowohlin die Hand eines D, E, F u. s. w. gelangen, um von einem Letztendieser Reihe dem C vorgelegt zu werden.
Wie sehr sich nun auch Scheine wie Anweisungen und AVech-sol von anderweitigen Scheinen, welche gleichfalls „zirkulieren“,unterscheiden mögen, keineufalls dürfen unterscheidende Merkmalean unrichtiger Stelle markiert werden. AVenu in unserem Beispielder C eine Staatsregierung, eine Aktiengesellschaft oder ein Grund-besitzer wäre, so könnte A, wenn sein Gläubiger B damit einver-standen ist, seine Schuld an diesen statt mit der bezüglichen Geld-summe auch durch Abtretung einer Staats-Obligation, eines Renten-briefes, eines Anleiheloses, einer „Priorität“, einer „Hypothek“bereinigen. Vielleicht genügt dazu auch die Übergabe von Zins-koupons, von Dividendenscheinen u. dergl. Es ist offenbar fernermöglich, dass auch in diesem Falle der B diese Operation seiner-seits einem D gegenüber wiederholt. Doch ergiebt sich dann aller-dings, dass die Übertragung durch Cession einer Hypothek um-ständlicher ist als durch Indossament auf dem AVechsel, wie jaauch dieses wieder umständlicher ist, als die Übergabe eines „In-haberpapieres“; dass die „Realisierung“ einer „wechselmäßigen“Forderung sich prompter vollzieht, als die einer hypothekarischenForderung, und dass infolge dessen gerade auch die AVicdcrholungeiner Übertragung der letzteren von C auf einen D u. s. w. vielgrößeren Schwierigkeiten begegnen wird. Die richtige AVürdigungdieser Unterschiede wird vor Allem dadurch gefördert, dass sichdieselben durch alle Arten von Scheinen hindurch verfolgen lassen.AVie die Staatsschuldscheine und die Aktien sehr verschieden schwer„übertragbar“ und „realisierbar“ sind, je nachdem sie „Renta-papiere“ (auf den Namen ausgestellt) sind oder auf den Inhaberlauten; je nachdem sie auf der Börse einen regulären Marktverkehrgefunden haben oder nicht u. s. w.: so ist auch der AVechsel „zir-kulationsfähiger“ als die gewöhnliche Anweisung, der Wechsel aufgroße Häuser, zahlbar auf Sicht, mit einigen guten „Unterschriften “u. s. w. viel „negociabler“ als der auf „kleine“ Geschäftsleuteu. s. w. ausgestellte. Ja der AA'echsel mit Blankoindossament“