gesamten entgeltlichen Verkehres. Ein Tauschwert der Verkehrs-giiter besteht nicht für sich, sondern kommt innerhalb der Gesell-schaft als ein Effekt und auf Grundlage des Gebrauchswertes dieserGegenstände für Befriedigung des fraglichen Kreises menschlicherBedürfnisse zur Geltung. Sollen sich nun unter Anerkennung einesgenerischen Gebrauchswertes Tau sch Vorgänge vollziehen, sokann das nur geschehen, weil und insoweit die verschiedenen Güterverschiedene Spezies von Gebrauchswert „umschließen“. Mitanderen Worten: gleiche Tauschwerte setzen irgendwelche Ver-schiedenheit der Spezies des Gebrauchswertes voraus. Es hat alsokeineswegs ein Gut weil es tauschwertig ist Anspruch auf denbesonderen Wertcharakter eines anderen Gutes, kein anderes Gutkann deshalb Geld sein, weil für es Geld erhältlich ist!
Wie die sämtlichen konkreten Güterarten ihren Gebrauchswertals eine unterschiedliche, besondere Spezies enthalten, genau so giltdas auch für die edlen Metalle, indem sie zur Funktion des Geldesausersehen werden. Auch sie umschließen nicht „Wert“ überhaupt,sondern Wert in der besonderen Spezies, wie sie eben diesemSachkörper und keinem anderen eignet. Gerade darin, dass einSachgut wegen seines besonderen, „speziellen“ Wertes als allge-meines Wertmaß verwendet werden soll, liegt die Bekräftigung aus-gesprochen, dass die Träger eines anders gearteten Wertes nichtals Geld fungieren sollen. Die Münzen umschließen nicht „Wert“und nicht Geldwert, wie ihn ebenso Häuser, Grundstücke, Arbeits-leistungen umschließen, sondern sie umschließen Edelmetallwert,mit welchem, als dem Geldwert, der Hauswert der Häuser, derGrundstückwert der Äcker u. s. w. verglichen und bemessen wird.Darum ist jenes Tauschgut das Geld und darum sind die Häuseru. s. w. kein „Geld“, sondern werden in Geld abgeschätzt, könnengegen Geld und an Geldes Statt übertragen werden. Es ist auchnicht richtig, dass ein solches Betonen dieses einen Geldkörperseine Erhaltung kanonistischer Irrung bedeute. Die ungebührlicheEnge der kanonistischen Auffassung vom Geld wurzelt in der Vor-stellung über die Beziehung der staatlichen Münzung zu dem Gelde,nicht in einer zu bemängelnden Abgrenzung eines einzelnen Geld-gutes von der Gesamtmasse der übrigen Güter. Kein Hinweis