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darauf, dass alle wirtschaftlichen Güter Wort und Tauschwerthaben; 1 ) dass ihr Wertquantum einem Wertquantum Geldes gleicli-gesetzt werde und dergleichen, kann der singulären Stellung deseinen Geldgutes irgendwelchen Abbruch thun. Die Identifizierungdieses einen Gutes, welches als das Geld fungiert, mit einemWorte, wie er in allen wirtschaftlichen Gütern vorhanden seinmuss, ist und bleibt oino durchaus abzuweisende Irrung.
Wir könnten hiernach mit der allgemeinen Folgerung ab-schließon: also sind auch die Gcldkreditpapiere keines-falls „Geld“. Denn diese Schlussfolgerung, welche für die Geld-kroditpapioro ebensowohl gelten soll, wie für Häuser, Pferde, Edel-steine u.- s. w., kann vollkommen unabhängig auftreten von demErgebnis jener weiteren Kontroverse über die Frage: ob die Geld-kroditpapiere wirkliche Verkehrsgüter seien, „Wertträger“ wieandere „sinnliche Sachkörper“ oder was sonst. Diese Folgerungbleibt ja auch in Kraft neben der Einräumung, dass einzelne Geld-kreditpapiere und namentlich die Banknote ganz besonders handlichdafür gemacht werden, eine einzelne von den Funktionen des Gel-des in einem größeren Teile des Verkehres zu ersetzen. Indessenlässt sich doch auch noch von einer anderen Seite her gerade dashier fragliche Verhältnis dieser Wertpapiere zum Gelde in dasrechte Licht stellen, wenn wir uns auch Vorbehalten müssen, diesePartie unserer Darlegung später noch weiter in Betracht zu ziehen.
In dem Verhältnis eines Gläubigers zu seinem Schuldner kom-men zwei Personen mit einer besonderen Vermögeusbeziehungzu einander in Betracht. Man kann — und das ist die Grundlageder römisch-rechtlichen Obligatio — das ganze Gewicht auf die Bin-dung der Personen legen und das Verhältnis zu einer einfachenVerpflichtung der einen Person gegen die andere gestalten. Mankann aber auch — und das Verkehrsleben der neueren Zeit hateine Entwickelung in dieser zweiten Richtung herbeigeführt — die
') In demselben Sinne (dass alle Güter „eine gewisse Quantität von Geld-oder Tauschwert darstellen“) spricht Endemann auch von einer „fun-giblen Natur“ aller Güter, nennt sie deshalb „fungible Werte“, vergl. S. 369,898, 403. „Wert stets fungibel, d. h. durch eine gleiche Quantität zu ersetzen“,S. 429. „Idealer Wert“, S. 370, 403.