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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Währung nachgebe, werde nicht nur eine ungeheure Wert-Steigerungdes Goldes und Wert-Verringerung des Silbers zum größten wirt-schaftlichen Schaden aller Länder sich einstellen, sondern auch dieso viel größere Wert-Beständigkeit des auf die gemischte Währungbasierten gesetzlichen Zahlmittels verloren gehen.

Die früher festgestellten Gründe gegen die Möglichkeit einesgleichzeitigen Gebrauches zweier Wertmaße mit gesetzlich fixierterWertrelation zu einander reichten gegen diese Darlegung nicht aus.Die wirtschaftlichen Übelstände der thatsächlich vorhandenen alter-nierenden Währung tonnten nach wie vor in Wirksamkeit, aberdurch die bis dahin unerwogenen Vorteile mehr als ausgeglichenbefunden werden.

Wie dankenswert und belehrend die Ausführungen Wolowskissowie Anderer, welche seine Auffassung unterstützt haben, gewesensind, so muss doch seine Irrung auch in der eigentlichen Haupt-sache, von welcher insbesondere die praktische Befolgung seinesVorschlages abhängig erscheint, ganz bestimmt konstatiert werden.Und unseres Erachtens ist auch die bedingte Konzession, welchehierüber Roscher ausgesprochen hat, nicht gerechtfertigt. Roscher(a. a. 0. S. 29) glaubt, dass Wol owski mit der bezüglichen Aus-einandersetzung für die Weltwirtschaft, als ein großes Ganzesbetrachtet, und ebenso auch für eine von allen übrigen Völkernisolierte Volkswirtschaft durchaus Recht hat, in Bezugauf ein einzelnes Volk aber nicht im Stande gewesen ist, die ihmentgegenstehende Ansicht zu widerlegen.

Es darf keineswegs wie etwas wenig Bedeutsames ohne nach-drückliche Einsprache bleiben, dass die Staatsgewalt absichtlich undmit einer wirksamen Einrichtung darauf ausgeht, dem einen Teilder Staatsangehörigen/den zu Zahlungen Verpflichteten, auf Kostendes andern Teiles, der Forderungsberechtigten, besondere Vorteilezuzuwenden. Darf schon dasfavoriser dans le doute höchstensals ein unvermeidliches Übel angesehen werden, so ist ein favoriser*en tout cas eine offenbare schwere Ungerechtigkeit. Es ist einebesondere Verböserung dieser Maßnahme, dass wir noch immer unsnicht loszumachen wissen von dem Wahne, als seien auch noch inunserer modernen Wirtschaft die Gläubiger nur als die reichen

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