330
ebensowohl wie sio Jemanden, der entwertetes Papiergeld für eineGeldfordorung von seinem Schuldner bekommen hat, als „bezahlt“und „befriedigt“ behandelt, auch Jeden, der als Gläubiger entwederGoldmünzen oder Silbormünzen im Verhältnis von 1 : 15,5 erhaltenhat, als bezahlt und befriedigt behandeln kann, auch wenn er dievom Schuldner gewählte Zahlungsform zurückweisen wollte.
Was man also auch von hier aus als mittelbare Folgen weiter-hin vorwoisen möge, unmittelbar bestimmend wirkt die fraglicheVorschrift nur für die Zahlungs-Vorgänge zur Befriedigung perfektgewordener Geldforderungen. Und für dieses Gebiet bleibt zu be-achten, dass die Staatsregierungen nicht etwa Zahlungen zu gleicherZeit und an gleichem Orte sowohl abseiten der einen Schuldner inGold, als auch abseiten anderer in Silbor erzwingen können, siekönnen nur vorschreiben, dass die Zahlungen in Gold wie die inSilbor rochtsgiltig sein sollen, wenn sie dem Gläubiger gemachtworden! Sollte die Masse Derjenigen, welche Geld geben und neh-men, mit der gesetzlichen Wertrelation nicht einverstanden sein, sokönnen sio ein thatsächliches Abgehen von derselben durch einedem Perfektwerden der Geldforderung vorhergehende Differenzierungin der Feststellung von Preisen für Waren, Dienste und Nutzungendurchsetzen, oder es werden alle diese Preise nur im Hinblick aufdie eine — minder hoch gewertete — Form der Geldzahlung auf-gestellt. Dass aber auf dem Gebiete des heutigen Geldgebrauchesin Doppelwährungsländern überhaupt sofort Anregungen zum Hervor-treten eines Agio für das Gold als das Metall mit dem höherenspezifischen Wert gegeben sind, ist doch kaum zu bestreiten. Esist erörtert worden, dass und weshalb auf einer bestimmten Ent-wickelungslage der Übergang von der Silberwährung zur Goldwäh-rung für eine Volkswirtschaft angezeigt ist, und dieselben Ursachen,welche diesen Übergang begründen, drängen im Lande der Doppel-währung zum Agio für Gold. Weil das Gold in größeren Zahlungen,in interlokalen Zahlungen, als Wertträger in der Tasche des Rei-senden, für Wertaufbewahrung empfindlich größere Dienste leistet,so muss auch dieses Plus der Leistung in Rechnung kommen, so-bald Goldmünzen nicht mehr für jeden Gebrauchsbedarf ausreichendund unschwer im Verkehr zu haben sein sollten. Und jedenfalls