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punkt dafür kann aber unmöglich der Moment der späteren solutiojeder einzelnen Schuld sein. Denn eine auf eine feste Münzsummeeinmal abgostcllto Schuld kann nicht rücksichtlich der Höhe ihresBetrages für oinen ganzen Zeitraum auf das Ungewisse gesetzt wer-don. — — — Auch würde damit gar leicht eine thatsächlicho Be-nachteiligung der Gläubiger gegeben sein. — — Umgekehrt fürjede oinzolno Schuld auf den Kurs zur Zeit ihrer Entstehungzuriickzugohen, würde cs abgesehen von dem Verstoß gegen dasPrinzip der Praktikabilität des Rechtes auch an allem juristischenGrunde fohlen. Hiernach bleibt nichts übrig, als auf Grund desdurchschnittlichen Kurses unmittelbar vor der Zeit des Übergangesden Wort allgemein zu lixieren; wobei es Sache der auf national-ökonomische Untersuchung gestützten legislativen Erwägung im ein-zelnen Eallo sein muss, eine Zeit relativ dauerhaften Kurses fürden Üborgaug auszuwählen und die Grenzen für den Durchschnittrichtig fcstzustellon.“
Goldschmidt dagegen erklärt (a. a. 0. S. 1175): „Hört das
Silbergeld-auf, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein, so müssen
alle in Silber bedungenen Zahlungen in Gold geschehen, denn derGläubiger hat ein Recht auf Zahlung in der Währung, und derSchuldner ist befugt wie verpflichtet, „in der Währung“, also inGold zu zahlen; die Zahlung in Silbergeld oder in Silberbarrenwäro nicht mehr Zahlung in Währung. Da nun für Silber zu Goldniemals ein Nennwort bestand, weder zur Zeit der Schuldbegrün-dung, noch zur Zeit der Schuldbezahlung, so könnte nur der Kursvon Silber zu Gold, und zwar, sofern die Schuld, wie in der Regel,in Währung oder ohne alle Angabe der Münzsorte ausgedrückt ist,zur Zeit der Schuldentstehung maßgebend sein. Da aberdieser Kurs ein sehr schwankender ist, so würde der häufig zufäl-lige Zeitpunkt der Schuldentstehung über die Größe der Schuldentscheiden, und so eine durchaus unerwartete Verschiedenheit desWertbetrages völlig gleichgeachteter Forderungen, damit aber eineunerträgliche Verwirrung entstehen. Hier müsste notwendig durch-gegriffen werden, indem der Kurs eines bestimmten Zeitpunktes oderetwa der mittlere Kurs eines gewissen Zeitraumes für maßgebenderklärt würde; auch würde unter Umständen vorzeitige Kündigung