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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Frage, sondern eine Frage des Rechtes und der Gesetzgebung. Dem-gemäß anerkennen auch wir sofort: dass wie vor so nach dem Über-gang der Gläubiger oin Recht auf Zahlung in Währung hat, undder Schuldner rechtlich befugt und verpflichtet sein wird, Währungs-gold zu zahlen. Muss dann aber, wie Goldschmidt richtig be-gründet, nun erstmals eine Relation für Gold zu Silber offiziell ge-handhabt worden, so könnte aus Rechtsgründen dafür keinesfallsdie thatsächlicho Relation beider Metallezur Zeit der Schuldent-stehung maßgebend sein, auch wenn diose Relation noch soprak-tikabel zu behandeln wäre.

Eino Geldschuld, welche auf 1000 Thaler lautend z. B. 1840zur Zeit der Silborwälirung entstand, ist rechtlich, wie wir sahen,nicht einmal eino Schuld auf das Silberquantum, welches in denübertragenen Thaleru enthalten war, sondern eine Schuld auf 1000Stücke dioses Währungsgeldes, deren Feingehalt u. s. w. allerdingsgesetzlich bestimmt ist. Noch viel weniger wo möglich ist jeneSchuld eino Schuld auf ein in irgendwelchen Waren auszu-drückendes Äquivalent von 1000 Thalern! Rechtlich genommenist aber in der That 1840 Gold dem Währungsgeldo gegenüber umnichts minder eine Ware, wie jedes andere Verkehrsgut. Gläubigerwie Schuldner könnten deshalb bei dem Aufgeben der Silberwäh-rung in 1872 gerade so gut (wie nach dem Preise des Goldes in1840) auch verlangen oder angegangen werden, ihre Schuld nun-mehr nach dem Preise der lliiuser, des Platina , des Eisens u. s. w.in 1840 umrechnen zu lassen.

Es kommt hinzu, dass auch hier die unbeachtet gelassene recht-liche Funktion des Währungsgeldes als Trägers legaler Wertkonstanzunbedingt maßgebend wird. Der rechtliche Inhalt einer 1840begründeten Schuld von 1000 Währungsthalern ist haarscharf genau1872 am letzten Tage vor der gesetzlichen Einführung der Gold-währung durch 1000 Thaler Silberwährungsgeldes repräsentiert!Möchte mit dem Werto jeder Ware, beispielsweise auch mit demWerte dos Goldes, wie auch des Silberbarrens eine große oder einekleine Wertänderung sich vollzogen haben der Schuldner kann,wenn er sonst nicht (durch Kündigungsfrist u. dgl.) behindert ist,1871 so gut wie 1840 mit 1000 Thalern sich lösen. Ebendeshalb