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Ganzen muss er immer befriedigt werden. Ebenso bleibt unverhüllt,dass auch der erkrankte und der invalid gewordene Arbeiter derLebensmittel bedarf, welche Menschen, die nur von ihrer Arbeitleben sollen, gereicht werden müssen und zwar von Denjenigen,welche diese Arbeit geleistet bekommen. Hierüber wird am wenig-sten eine Ungewissheit entstehen können, wenn und wo Handarbeiterandauernd für die Haushaltsführung und den Produktionsbetriebanderer Personen in Dienst stehen. Der Geldlohn und die ver-selbständigte Haushaltsführung des Hilfsarbeiters ändert dieses Ver-hältnis. Für Geld kann der Arbeiter alle Arten von Gütern be-kommen; für den empfangenen Geldlohn sollte er die ihm nötigenArten und Mengen erhalten; ob er sie jedoch wirklich zu kaufenvermag, bleibt wenigstens einer nur oberflächlichen Betrachtung ver-borgen. Durch den Empfang jener gleichartig und gleichgroß blei-benden naturalen Lieferungen ließ sich immer wieder der gleicheLebensbedarf decken, wie sehr auch der Tauschwert derselben sichverändern mochte. Während dagegen der Geldlohn gleich bleibt,kann sich der Sachwert derselben Geldsumme bedeutsam verändern.Und zwar fällt hier weniger ins Gewicht, dass die Wertbedingungen,welche auf Seiten des Geldes belegen sind, in einem längeren Zeit-raum nicht gleich bleiben, als dass die Geldpreise für die Lebens-mittel erheblichen Schwankungen auch innerhalb kürzerer Fristunterworfen sind.
Weit leichter noch und dichter verhüllt sich der Zusammen-hang, welcher zwischen der unvermeidlichen Gewährung der notwen-digen Lebensmittel an die Hilfsarbeiter in Produktionsbetrieben An-derer und einer Befriedigung ihres notwendigen Bedarfs in der Zeitihrer Erkrankung und Invalidität besteht. Es folgert sich ja un-schwer und unwidersprechlich, dass Demjenigen, welcher das Ganzeseiner Arbeitsleistungen hingiebt, auch das Ganze seines Lebens-bedarfes gedeckt werden muss, selbst bei härtester Formulierungeines „ehernen Lohngesetzes“. Allein der mit Empfang von Geld-lohn verselbständigte Hilfsarbeiter bleibt einem bezüglichen Produk-tionsbetrieb nicht in seinem Lebensverlauf, sondern nur durch seineArbeitsleistung verbunden. Arbeitsleistungen aber bietet, vollbringtund verkauft nur der Gesunde, nicht der Kranke, nicht der Invalide.
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