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in unseren Tagen die Aufgabe der Gesetzgebung auf diesem Gebietezu bewältigen unternommen hat.
Es steht hier der Vorgang einer „Versicherung“ vor uns,welche nur mittelst Geldgebrauches ermöglicht wird. Manwird sogleich sehen, dass nur in Geld sich die auf die einzelnenVersicherten entfallenden (Prämien-) Beiträge bemessen und ein-zahlen lassen. Soweit dann durch diese Beiträge aller VersichertenDas gedeckt werden soll, was die besonderen Reihen der Erkranktenund Invaliden bekommen werden, soweithin fungiert das Geld fürdas Bedürfnis der Prämienzahlcr nach Wertaufbewahrung, unddiese Dienstleistung des Geldes wird ja auch keineswegs bei Seitegestellt, wenn die bezügliche Verwaltung eingegangene Prämien-beträge verzinslich anlegt. Schließlich kommt noch — wie für dieGesamtheit der modernen Versicherungsvorgänge — die Funktiondes Geldes als des wertkonstanten Gutes in Wirksamkeit. DerWert der Geldsummen, welche Versicherte als Prämien (in frühererZeit) eingezahlt haben, wird als völlig gleich behandelt mit demWert gleicher Geldsummen, wie sie (in späterer Zeit) von erkrank-ten und invaliden Arbeitern in Empfang genommen werden. DieVersicherten lassen jede thatsächliche Veränderung des Geldwertesunbeachtet, beziehungsweise müssen sie auch unbeachtet lassen,weil die Gesetzgebung nicht umhin kann, eine legale Wertkonstanzdes Geldes in Wirksamkeit zu setzen. Selbstverständlich steht hiernicht die Annahme in Frage, dass dieselben Versicherten irgend-welche gleiche Geldsummen früher als Prämien gegeben hätten, diesie in ihrem späteren Notzustand wieder bekommen; sondern darumhandelt es sich, dass der Wert z. B. von 100 Mark, welche in frü-herer Zeit von irgendwelchen Versicherten eingezahlt worden sind,dem Wert („der Vermögensmacht“) von 100 Mark, welche späteran irgendwelche Versicherte ausbezahlt werden, unbedingt gleich-gesetzt wird.
Kehren wir hiernach nochmals zur Betrachtung wirtschaftlicherZustände in viel früherer Zeit zurück!
Während sich auf dem Boden des alten römischen Staates soviel städtisches Leben mit ausgeprägt geldwirtschaftlichem Verkehrherangebildet hatte, wurden nach der „Völkerwanderung“ von den