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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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germanischen Barbaren über Europa hin ackerbaustaatiiche Ge-meinwesen mitnaturalwirtschaftlicher Lebensführung verbreitet.Auf dieser Grundlage konnte dann eine mehr entwickelte Ivlassen-Bildung und Schichtung im Innern dieser Volksstämmo dasfeu-dalo Gcpriigo erhalten, durch welches die wirtschaftliche Thätigkeitund die Einkünfte der den Boden bearbeitenden bäuerlichen Bevöl-kerung weithin einer andauernden Beherrschung durchGrundherrenundOberoigentiimer unterworfen wurden. Die einfach natural-wirtschaftliche Bindung zwischen dem Bauerngute und dem Ilerren-liofe war als eineewige gedacht und ein Wegfall, eineAblös-lichkeit dieses Verhältnisses überhaupt nicht in Sehweite gekommen,weil ja die Bearbeitung der zum Herrenhof gehörigen Äcker derbäuerlichen Frohndicnsto und der große Konsumtionsbedarf derGrundhorrschaft der von den Bauern-Äckern und Höfen einzulie-fernden Lebensmittel bedurfte. Obendrein hefteten sich eigenartigeServituten fest an den Boden und die Form der aliquoten Abgabevon bestimmten lrodukt-Artcn (zehnte Korngarbe u. s. w.) stemmtesich der Änderung im Produkt wie der Intensivierung der Produk-tion entgegen.

Dass sich nun doch im längeren Laufe der Zeit hier eine großeVeränderung vollzog, darauf hin haben insbesondere auch solcheUrsachen cingewirkt, welche eine unmittelbare Beziehung zu demsich allmählich auch in der ländlichen Bevölkerung verbreitendengcldwirschaftlichen Verkehr hatten.

Vor Allem ist hervorzuheben: einmal die Wertbemessungder naturalen Leistungen und Abgaben der bäuerlichen Bevölkerungin Geldbeträgen und die Umwandlung der auf jene lautendenVerpflichtungen in jährliche Ablieferungen entsprechender Geld-summen

und sodann: die Kapitalisierung dieser Geldabgabeu zurBewirkung einer Ablösung derselben.

Die Vorgängo dieser Art ziehen sich durch viele Jahrhundertehindurch und haben in manchen Ländern erst durch eine besondereAblösungs-Gesetzgebung einen Abschluss gefunden. Oft tritt nocheine besondere Zwischenstufe auf: die Umwandlung der aliquotenNaturalleistungen in fixierte Naturalleistungen, während an vielen