überhaupt ein solcher zu wählen sei, zu verhandeln,da Herr Cambon jedes Eingehen auf dieselbe ab-lehnte. Man begnügte sich daher, die baldige Ein-setzung der „Commission de contröle“ und die Her-stellung der von einem der Kleinstaaten zu lieferndenGendarmerie zu beschließen. Nachstehend der ge-faßte Beschluß:
„Ohne jetzt schon die Errichtung einer endgültigenVerfassung in Albanien ins Auge zu fassen, hält es dieVersammlung für wünschenswert, zur Einsetzung einerinternationalen Kontrollkommission zu schreiten, dieaus Delegierten jeder der Großmächte unter Hinzu-ziehung eines albanischen Mitgliedes bestehen soll.Diese Kommission sollte an Ort und Stelle die fort-schrittliche Organisation des Landes studieren und diezur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendigen Maß-nahmen treffen. Die erste dieser Maßnahmen solltedie Errichtung einer Gendarmerie sein, die von euro-päischen Offizieren instruiert und befehligt werdenmüßte. Diese sollten von einer neutralen Macht mitAusschluß der sechs Großmächte, der Balkanstaatenund der Mächte, die direkte Interessen auf dem Bal-kan haben, gestellt werden.
Sir Edward Grey bemerkt, daß es schwierig sei,sich vor der Errichtung einer endgültigen Verfassungeine provisorische Regierung ohne eine Exekutiv-gewalt vorzustellen; er regt die Ernennung eines be-sonderen Delegierten durch die Mächte an, der mitder Ausführung der von der Kontrollkommission ge-troffenen Maßnahmen betraut werden müßte.
Der französische und der russische Botschafterschließen sich diesem Gedanken an. Der österreichisch-ungarische und der italienische Botschafter könnensich nicht äußern, da sie die Antworten ihrer Regie-rungen auf die von dem französischen Botschafter in
345