Druckschrift 
Fort mit Erzberger! / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
16
Einzelbild herunterladen
 

- Itt

verhängte dann auch keine Schonung, sondern rück-sichtsloses Versenken jedes englischen Han-delsschiffes ! Wir wollen dann sehen, wieviel Seeleute sichnoch auf die gefährdeten englischen Dampfer begeben werden/'(Erzberger im rotenT a g" vom 5. Februar 1915.)

Vor allem aber möchte ich Herrn Erzberger das nachstehende,der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte Dokument vor Augen hal-ten, das in der zum uneingeschränkten U-Boot-Krieg führendenEntwicklung keine ganz unwichtige Rolle gespielt hat: dieDru ck-sache Nr. 353 des Hauptausschusses des Reichs-tages vom 7 Oktober 1916, lautend wie folgt:

Namens sämtlicher Fraktionsmitglieder der Zen-trumsfraktion im Ausschuß für den Reichshaushalt ist folgendeErklärung abgegeben worden:

Für die politische Entscheidung über die Kriegführung istdem Reichstag gegenüber der Reichskanzler allein verantwortlich.Die Entscheidung des Reichskanzlers wird sich dabei wesentlichauf die Entschließung der Obersten Heereslei-,tung zu stützen haben. Fällt die Entscheidung fürdie Führung des rücksichtslosen U-Boot-Krieges aus, so darf der Reichskanzler desEinverständnisses des Reichstages sichers e i n."

Diese Erklärung gab dem Reichskanzler für die Eröffnungdes uneingeschränkten U-Bootkrieges im voraus politische Ab-solution, eine Absolution, die nach Lage der Sache gleichbedeu-tend mit einer starken exkorrgtia war. Zu den Fraktionsmit-gliedern des Zentrums, die diese Erklärung abgaben, gehörtenatürlich auch Herr Erzberger. Es gehört die gesundeKonstitution dieses Mannes dazu, andere Personen undParteien seit länger als Jahr und Tag wegen eines Ent-schlusses anzugreifen, für den er selbst im voraus seinen Teilder politischen Mitverantwortung übernommen hat. Solangees Krieg war, konnte er auf die Zurückhaltung der Angegriffenenspekulieren. Bei m i r ist es jetzt damit Schluß. Es geht mirnicht um Personen: es geht mir um die Sache des Vaterlandes,das an dem Krebsschaden Erzbergers nicht völlig zu-grunde gehen darf!