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Fort mit Erzberger! / von Karl Helfferich
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nur an seine berühmte Gerard-Bankettrede vom Ja-nuar 1917 erinnert. Helfferich hat dann im Juli 1917, als sichnämlich die rosenroten Berechnungen des Reichsmarineamts undHerrn Helfferichs eigene Januarprophezeiungen als Schall undRauch erwiesen hatten, die Erzbergersche Friedensaktion, dierechtzeitig retten wollte, was zu retten war, glatt zu sabotierenversucht. Warum hat es Herr Helfferich seit jener Zeit geradeauf Erzberger abgesehen? Weil Herr Erzberger es war, derbereits damals die Entbehrlichkeit Helfferichs erkannt« und dafürsorgte, daß er als Vizekanzler Herrn von Payer den Platzräumen muhte.

Wie entbehrlich Herr Helfferich aber in der Tat war, dashat Erzberger erst voll im November 1918 erfahren, und zwaraus Helfferichs eigenem Munde. Damals Erzberger war ge-rade mit der Ausführung der Waffenstillstands- und Vorfriedens-verhandlungen betraut worden kam aus eigenem AntriebHerr Helfferich zu ihm und gestand, er habe zwar auf früherei?amtlichen Auftrag hin Lorarbeiten für den Frieden fertiggestellt,er müsse aber zugeben, daß diese Vorarbeiten von gänzlichanderen Voraussetzungen ausgingen. Deshalb glaube er, es seiratsam, nicht darauf zurückzugreifen. Erzberger ist diesemWunsche nachgekommen. Noch heute ruhen die HelfferichschenFriedcnsakten uneröffnet in den Archiven und harren des künf-tigen Geschichtsschreibers.

V.

Nochmals Herr Erzberger .

(Helfferich in derKreuz-Zeitung " vom 5. Juli.)

Diebesondere Seite" derDeutschen AllgemeinenZeitung" sucht sich meinen Feststellungen in der gestrigen Mor-genausgabe derKreuz-Zeitung " mit allerlei Seitensprüngen zuentziehen. Ich habe gegenüber den neuen Aufstellungen desHerrn Erzberger folgendes festzustellen:

1. Die Behauptung, daß Herr Erzberger seine Absicht,durch eine vom Reichstag zu beschließende Friedensrefolution indie Politik einzugreifen, der Reichsleitung vorher mitgeteilt habe,ist und bleibt eine glatte Unwahrheit. Herr v. Beth-mann Hollweg hat von meiner zu diesem Punkte in dergestrigenKreuz-Zeitung " gegebenen Erklärung vor der Ver-

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