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Dass hiergegen von belgischer Seite eine Einwendung oder einVorbehalt gemacht worden sei, geht aus der Notiz des Grafen vonder Straaten nicht hervor.
Die Unverletzlichkeit der Neutralität Belgiens , um deretwillenEngland angeblich in den Krieg eingetreten ist, war England hier-nach im Jahre 1912 entschlossen gewesen über Bord zu werfen,ohne mit der Wimper zu zucken. Belgien selbst hatte durch diemilitärischen Abmachungen mit England seine Neutralität auf dasschwerste kompromittiert. Wenn England trotzdem die Welt glau-ben machen will, dass es zum Schutz der Neutralität Belgiens dasSchwert gezogen hat, so spielt es die Rolle des Verführers, der dievon ihm verführte Unschuld zu schützen vorgibt.
Aus den von den Dreiverbandsregierungen veröffentlichtenDokumenten ergeben sich also die folgenden Grundzüge der Ent-stehungsgeschichte des europäischen Krieges:
1) 'Russland hat den Krieg herbeigeführt durch seine am 31. Juliangeordnete allgemeine Mobilmachung, die — wie den russischen Staatsmännern auf das genaueste bekannt war — für Deutschland den Krieg unvermeidlich machte.
2) Alle Vorwände, die von der russischen Regierung für dieallgemeine Mobilmachung gegeben werden, sind hinfällig. Wederösterreichisch-ungarische noch deutsche militärische Massnahmenkönnen die allgemeine russische Mobilmachung begründen. Dierussische Regierung hat vielmehr den Befehl zur allgemeinen Mobil-machung erlassen, unmittelbar nachdem auf Grund der Einwirkungdes Deutschen Kaisers in Wien Oesterreich-Ungarn sich in demserbischen Konflikt zu einer entscheidenden Nachgiebigkeit ent-schlossen und diesen Entschluss dem russischen Botschafter inWien mitgeteilt hatte. Russland hat also durch die allgemeineMobilmachung den Krieg heraufbeschworen in einem Augenblick,in dem die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens durch einen ver-söhnlichen Schritt Oesterreich -Ungarns wieder auflebte.
3) Russland war nach seiner eigenen Erklärung von Anfangder Krisis an entschlossen, alle Risiken eines Krieges auf sich zunehmen, wenn es der Hilfe Frankreichs sicher sei. Die Zusage derunbedingten Waffenhilfe Frankreichs hat Russland am 29. Juliabends erhalten, aller Wahrscheinlichkeit nach verbunden mit der