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vorlegen müssen, der die dann erst zu übersehenden Friedensbe-dürfnisse für Heer und Marine berücksichtigt. Wir werden Ihnenaber unter keinen Umständen ein Brot vorsetzen können, daswir heute schon backen. Aus diesem Grunde also naben wirgeglaubt, bei den Kriegsressorts darauf verzichten zu können,Ihnen eine detaillierte Aufstellung wie bei den Zivilressorts zugeben.
Aehnliche Gründe, meine Herren, bestehen für die Kolonien.Wir müssen in dieser, für unsere Kolonien so schweren Zeit, denörtlichen Instanzen für die Massnahmen, die sie zur Verteidigungder ihnen anvertrauten Gebiete für notwendig halten, den aller-weitesten Spielraum lassen. Wir wissen, dass wir das könnenund dürfen. Die heldenmütige Gegenwehr, von der uns der Feindwider seinen Willen Kunde geben muss, zeigt uns — wenn wires nicht schon vorher wussten —, dass draussen in unserenKolonien Männer mit dem Herz auf dem rechten Fleck auf derschweren Wacht stehen. Wir wissen, dass diese Männerdas Menschenmöglichste tun, um gegen einen mit allen Mittelnkämpfenden Feind das in harter Arbeit erworbene und nutzbargemachte Land zu schützen, die ihnen anvertrauten Menschenlebenzu sichern, sich selbst und der deutschen Flagge Ehre zu machen,ja — ich stehe nicht an, das zu sagen —: den Namen und dieEhre und die Zukunft des weissen Mannes in den fremden Konti-nenten zu retten.
Angesichts solchen Kampfes, in den unsere Schutzgebiete mitallen Fasern verstrickt sind, konnten und wollten wir keine inseinzelne gehende Etatsvorschriften in Vorschlag bringen. Wir habenIhnen deshalb lediglich einen kurzen Etatsgesetzentwurf, ohnedie üblichen detaillierten Anlagen, vorgelegt. Durch diesen Ge-setzentwurf soll, nach Art eines Notgesetzes, den Männern draussenin den Kolonien die Möglichkeit gegeben werden, unter Anwendung— soweit das möglich ist — der Grundsätze, wie sie bisherbestanden, die Finanz wir tschaft weiterzuführen. Alle Einzelheiten,die zu diesem kurzen Entwurf über das Etatsgesetz für die Kolo-nien zu bemerken sind, darf ich mir für die Kommision vorbehalten.
Meine Herren, das wäre ungefähr das, was ich über dieformale Behandlung des Etats zu sagen hätte.