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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
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Materiell habe ich einiges hinzuzufügen. Der Bedarf an fort-dauernden Ausgaben für Reichsheer, Reichsmilitärgericht undMarine, wie wir ihn für jede der drei Verwaltungen in einereinzigen Summe ausgeworfen haben, stellt nicht den vollen Jahres-bedarf, sondern die Hälfte des normalen Jahresbedarfs dar. DieserAnsatz, der vielleicht aufs erste überraschen kann, steht im Zu-sammenhang mit der Höhe der von uns im ausserordentlichen Etatangeforderten Kriegskredite. Wenn die 10 Milliarden Mark, umderen Bewilligung wir Sie bitten, aufgebracht werden sollten, sowürde das heissen, dass der Krieg ungefähr bis zum Spätherbstdauert, dass also bis zum Spätherbst zu Lasten des ordentlichenEtats für Heer und Marine Ausgaben überhaupt nicht zu leistensind. Geht der Krieg früher zu Ende, so wird allerdings der ordent-liche Etat für mehr als für den Bedarf eines halben Jahres inAnspruch genommen werden müssen; aber dann wird ein grosserTeil der ausserordentlichen Kredite frei. Dauert umgekehrt derKrieg länger, so wird die rechnungsmässige Ersparnis bei denfortdauernden Ausgaben des ordentlichen Etats entsprechend höhersein, während auf der anderen Seite weitere Kredite von Ihnenwohl würden verlangt werden müssen.

Unter allen Umständen aber das habe ich schon vorhererwähnt werden wir beim Friedensschlüsse gezwungen sein,mit einem Nachtragsetat zu kommen, der den dann erst zu über-sehenden Friedensbedürfnissen für Heer und Flotte Rechnung trägt.

Bei diesem inneren Zusammenhang zwischen dem ausseror-dentlichen Kriegsbudget und den fortdauernden Ausgaben für Heerund Marine haben wir geglaubt, dass die vorgeschlagene Regelungder inneren Oekonomie des Gesamtetats entspricht.

Meine Herren, so gern ich nun die Erörterungen im einzelnender Budgetkomission überlassen möchte, so glaube ich mich dochverpflichtet, gleich hier im Plenum noch auf einen wichtigen Punktim Etat hinweisen zu sollen, nämlich auf den Etat der Reichs-schuld. Zunächst möchte ich feststellen, dass wir uns 1 nichtveranlasst gesehen haben, die planmässige Tilgung der Reichs-schuld einzustellen. Sie finden im ordentlichen Etat für Tilgungs-zwecke rund 68 Millionen, gegen 63y 2 Millionen Mark im Vorjahre.Ob diese Tilgung im Wege von Rückkäufen auf dem Markt oder