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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
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Krieges ganz besonderer pfleglicher Behandlung bedarf, und beidem wir auch bei dem Uebergang in den Friedenszustand keines-wegs mit leichten Verhältnissen zu rechnen haben werden. Alsoeinige Voraussicht und einige Sorgfalt, genaue Prüfung ist beider Feststellung eines solchen Steuergesetzes am Platze.

Dazu kommt ein anderes Moment. Das Deutsche Reich istein Bundesstaat, und gerade für die Durcharbeitung eines solchenGesetzes ist das keine Erleichterung. Ich glaube, die bundes-staatliche Verfassung des Deutschen Reiches hat sich in diesemKriege erneut auf das glänzendste bewährt, und ich glaube auch,bei allem, was wir auf finanziellem Gebiete vorbereiten und be-schliessen, müssen wir auf diese bundesstaatliche Verfassung desDeutschen Reiches die gebührende Rücksicht nehmen. In diesenBoden liegt zu einem grossen Teile die Wurzel unserer Kraft, unddiesen Boden und diese Wurzel müssen wir uns erhalten. Es waralso auch und es ist noch bei der Vorbereitung des endgültigenKriegsgewinnbesteuerungsgesetzes auf diese bundesstaatlichen,etwas verwickeiteren als einheitstaatlichen Verhältnisse des Deut-schen Reiches unbedingt Rücksicht zu nehmen.

All diese Arbeit kann natürlich nicht von heute auf morgengeleistet werden. Auch für unsereinen hat der Tag, einschliesslichder Nacht, nur 24 Stunden, und alle Ressorts, die für die Bear-beitung dieser Angelegenheit in Betracht kommen, sowohl im Reichwie in den Einzelstaaten, sind, wie Sie wissen, bis zur Grenzeihrer Leistungsfähigkeit mit Arbeit überhäuft. Ich glaube aber,dass nach den Gesetzentwürfen, die Ihnen vorliegen, und nachdem, was ich Ihnen heute hier entwickeln durfte, auch Sie sichdavon überzeugen werden, dass wir in der Zwischenzeit die Händenicht in den Schoss gelegt haben, sondern dass wir in der Richtungauf das Ziel, das wir alle wollen, die verbündeten Regierungensowohl wie der Reichstag und das deutsche Volk, seit ihrer letztenTagung weitergearbeitet und doch immerhin recht erhebliche Fort-schritte erzielt haben. So wie die Dinge heute stehen, nach demheutigen Stande der Verhandlungen und Beratungen glaube ich,Ihnen in Aussicht stellen zu können, dass Ihnen das endgültigeGesetz über die Kriegsgewinnsteuer zugehen wird zusammen mitdem Etat für das Rechnungsjahr 1916, also voraussichtlich imMärz des kommenden Jahres.