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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
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Diese sicher zu erwartenden Mehreinnahmen haben wir indem Etat nicht berücksichtigt, da wir auch hier natürlich denGrundsatz befolgen mussten, den wir bei denjenigen Einnahmenbefolgt haben, die ein Minus zeigen werden. Wenn wir auf dereinen Seite das sicher zu erwartende Minus nicht berücksichtigenwollen, dürfen wir auch auf der anderen Seite das sicher zuerwartende Plus nicht in Rechnung stellen. Aber, meine Herren,wir dürfen leider nicht erwarten, dass das Plus bei dem einenoder anderen Einnahmezweige einen auch nur annähernden Aus-gleich für das bei den andern Einnahmezweigen sich ergebendeMinus bilden wird. Ein Fehlbetrag wird bleiben, ein Fehlbetrag,der seiner Grösse nach unbekannt und nicht abzuschätzen ist.Zur Deckung dieses Fehlbetrags, dieses latenten Fehlbetrags, habenwir, um nach jeder Möglichkeit hin auf das materielle Gleich-gewicht des Etats hinzuwirken, ein Kapitel für Einnahmen:Ausder Kriegsgewinnsteuer" eingesetzt. Auf diesem Kapitel sollendie in dem Rechnungsjahr 1916 bereits eingehenden Erträge derKriegsgewinnsteuer,soweit sie zur Deckung dieses Fehlbetragserforderlich sind, verrechnet werden. Angesichts der Unsicherheitüber den Umfang des zu deckenden Fehlbetrags und der aus derKriegsgewinnsteuer zu erwartenden Beträge haben wir diese Ein-nahmen in Form eines sogenannten ,,Leer|titels" aufgenommen;aber ich hoffe, dass hier der Satz nicht gelten wird: Nomen estomen, ich hoffe im Gegenteil, dass dieser Leertitel sich auch schonim Laufe des Rechnungsjahres 1916 in einer für die Reichs-finanzverwaltung erfreulichen Weise füllen wird. Die Absicht, dieszu ermöglichen, war mitbestimmend dafür, dass wir im Entwurfdes Kriegsgewinnsteuergesetzes vorgesehen haben, dass die juristi-schen Personen bereits nach dem Ergebnis des zweiten Kriegs-geschäftsjahres vorläufig veranlagt werden können. Das zweiteKriegsgeschäftsjahr ist auf Grund der Beschlüsse, die der Reichstag bei dem vorläufigen Gesetze, bei dem Sperrgesetze, gefasst . hat,abgelaufen für die Gesellschaften, deren Geschäftsjahr in der Zeitvom 3.1. August bis heute schliesst. Sie sehen also, dass daszweite Kriegsgeschäftsjahr bei allen den zahlreichen Gesellschaftenabgelaufen ist, die am 30. September schliessen, und für allediejenigen Gesellschaften, bei denen das Geschäftsjahr mit

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