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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
Entstehung
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des Krieges verloren haben, und auch die Vermögen, die nichtmindestens 10 Prozent verloren haben, haben wir nicht in ihrerganzen Substanjz erfasst, sondern nur in demjenigen Teil, dertrotz des Krieges über 90 Prozent des früheren Bestandes übrig-geblieben ist. Das ist das Wesen der Ergänzung, wie sie an demKriegsgewinnsteuergesetz, das jetzt Kriegssteuergesetz heisst,vorgenommen ist. In der so konstruierten Ergänzungssteuer umdieses Wort einmal zu gebrauchen: Ergänzungssteuer in bezugauf Kriegsgewinne haben die verbündeten Regierungen aller-dings geglaubt die Grenze für ihr Entgegenkommen unter allenUmständen finden zu müssen. Ich wiederhole: auch dieses Ent-gegenkommen ist den verbündeten Regierungen nicht leicht ge-fallen, da die verbündeten Regierungen so gut wie irgend jemandhier in diesem Hause von der Schwere der Lasten durchdrungensind, die der Krieg ihnen selbst, das heisst den Einzelstaaten undden Kommunen, auferlegt, und da sie genau wissen, dass dieanderen Steuerquellen ihnen so gut wie vollständig verschlossensind und dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben, zur Deckungihrer grossen Lasten so gut wie ausschliesslich auf die Heran-ziehung von Einkommen und Vermögen angewiesen sind.

Nun, meine Herren, ist von der linken Seite dieses Hausesdarüber Klage geführt worden, dass ausser dieser direkten Be-steuerung, der ja auch die Herren von der Linken, soweit ich ver-standen habe, zustimmen wollen, auch noch eine indirekte Be-steuerung vorgeschlagen und in der Kommission mit grosser Mehr-heit angenommen worden ist. Diese Vorwürfe sind nach meinerAuffassung so ungerechtfertigt, wie ein Vorwurf überhaupt nursein kann. Da das Deutsche Reich nun einmal nicht nur ausdem Reiche selbst besteht, sondern aus den Einzelstaaten und ausden Kommunen, hat sich ganz naturgemäss eine gewisse Ver-teilung der Steuergebiete entwickeln müssen, und der Grundge-danke, der Gedanke, nach dem jahrzehntelang im Reiche gearbeitetworden ist, war der, dass das Reich sich an die indirektenSteuern hält und dass die direkten Steuern den Einzelstaaten untdden Kommunen gehören. Wenn also im Reich eine Besteuerung'durchgeführt wird, in der in so hohem Masse, wie es hier geschieht,neben indirekten Abgaben auch direkte herangezogen werden, so